17-Jähriger nach Rollerunfall mit gefälschten Kennzeichen angeklagt
Ein 17-jähriger Rollerfahrer ist nach einem Unfall am Montagabend angeklagt worden. Bei dem Vorfall war eine 53-jährige Autofahrerin beteiligt; sowohl der Fahrer als auch sein 18-jähriger Sozius erlitten leichte Verletzungen.
Der Zusammenstoß ereignete sich, als der Roller mit zwei Insassen auf das Auto der Frau prallte. Durch den Aufprall entstand ein Sachschaden von etwa 4.000 Euro.
Die Polizei stellte später fest, dass die Kennzeichen des Rollers nicht zum Fahrzeug passten. Die Nummernschilder gehörten zu einer anderen Zulassung, während der Roller selbst unter einer anderen registriert und versichert war. Die Behörden beschlagnahmten den Roller und leiteten ein Strafverfahren gegen den Fahrer ein.
Dem jungen Mann droht nun eine Anklage wegen des Gebrauchs gefälschter Kennzeichen. Bei dem Unfall gab es leichte Verletzte und erheblichen Sachschaden. Der Roller bleibt vorerst beschlagnahmt, während die Ermittlungen andauern.
