20 Jahre Duldung trotz Vorstrafen: Warum Huso B. nicht abgeschoben wird
Leon Kraus20 Jahre Duldung trotz Vorstrafen: Warum Huso B. nicht abgeschoben wird
Ein Bosnier lebt seit über 20 Jahren in Köln – trotz eines langjährigen Abschiebebeschlusses. Huso B. kam 2003 erstmals nach Deutschland, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland gilt. Seither hält er sich mit einer sogenannten Duldung im Land auf – einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung – und bezieht weiterhin staatliche Leistungen.
In Deutschland hat Huso B. eine Familie mit zehn Mitgliedern aufgebaut, darunter hier geborene Kinder. Sein Haushalt erhält derzeit monatlich 7.250,77 Euro an Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Behörden haben seine Duldung wiederholt verlängert, wobei sie vor allem den Familienschutz und das Kindeswohl als entscheidende Gründe nannten.
Der 43-Jährige weist eine lange Vorstrafenliste auf, mit mehreren Betrugsverurteilungen seit mindestens 2010. Sein jüngster Verstoß betraf den Versuch, eine Drogeriekette mit Geschenkgutscheinen zu betrügen. Trotz seiner kriminellen Vergangenheit wurde die Abschiebung bisher wegen seiner familiären Situation ausgesetzt.
Der Fall geriet in die Öffentlichkeit, nachdem lokale Medien darüber berichteten. Daraufhin ordnete Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Prüfung der städtischen Bearbeitung an. Unterdessen bearbeitet das Kölner Ausländeramt 1.080 laufende Fälle von freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen. Offizielle Zahlen zeigen, dass 2025 insgesamt 245 Personen aus der Stadt abgeschoben wurden, darunter 130 verurteilte Straftäter. Für das Jahr 2023 liegen jedoch keine spezifischen Daten zu Abschiebungen wegen Straftaten vor.
Huso B. bleibt vorerst unter vorübergehendem Schutz in Deutschland – trotz seiner Vorstrafen und des abgelehnten Asylantrags. Die städtische Überprüfung soll klären, ob in seinem Fall alle Verfahren korrekt eingehalten wurden. Bis auf Weiteres erhält seine Familie weiterhin finanzielle Unterstützung, während die Behörden die rechtlichen und humanitären Aspekte abwägen.
