Ab März 2025: Grüne Kennzeichen für E-Scooter und Mofas Pflicht
Für Besitzer kleiner Elektro- und Motorfahrzeuge steht eine wichtige Änderung bevor: Ab dem 1. März 2025 verlieren die bekannten blauen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Fahrer müssen auf die neuen grünen Schilder umsteigen – andernfalls drohen empfindliche Strafen.
Die neuen Versicherungskennzeichen sind grün und können bei Kfz-Versicherern bezogen werden. Sie werden entweder als Metallplaketten oder als Aufkleber ausgegeben. Die Umstellung betrifft alle kleinen Elektrofahrzeuge, darunter E-Scooter, S-Pedelecs und bestimmte Elektromobile. Zudem gilt sie für nicht zugelassene motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Einzelfällen 60 km/h), wie etwa Mofas und Roller.
Nach dem 1. März 2025 sind Fahrzeuge mit den alten blauen Kennzeichen nicht mehr versichert. Wer mit veralteten Schildern unterwegs ist, haftet im Schadensfall in voller Höhe. Sowohl der Fahrer als auch der Halter des Fahrzeugs begehen damit eine Ordnungswidrigkeit – mit möglichen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.
Der Wechsel zu den grünen Kennzeichen ist für alle betroffenen Fahrzeuge verpflichtend. Wer die Frist verpasst, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Fahrzeugbesitzer sollten die Umstellung daher rechtzeitig vornehmen, um Strafen zu vermeiden.
