11 April 2026, 00:12

AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren

Eine historische Posterkarte von Europa während der Schlacht von Leipzig, unterteilt in Abschnitte, die Regionen und wichtige Orte zeigen, mit textuellen Anmerkungen zur Ausdehnung des Konflikts.

AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren

In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken wegen möglicher Voreingenommenheit. Schramm, der auch dem Wuppertaler Stadtrat angehört, sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe durch seinen Militärdienst in der Ukraine parteiisches Verhalten an den Tag gelegt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann zwar bereits im Juli, doch gelang es ihm dennoch, erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat zu kandidieren – und einen Sitz zu erringen. Kritiker werfen ihm vor, sein Einsatz in der ukrainischen Armee gegen Russland belege mangelnde Neutralität. In dem Antrag wird zudem auf seine engen Verbindungen zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler hingewiesen, für den Schramm arbeitet, sowie auf seine aktive Rolle im örtlichen AfD-Kreisverband.

Auch der mit dem Fall betraute Richter Hartmut Beucker steht in der Kritik. Seine Mitgliedschaft im selben AfD-Kreisverband wie Schramm wirft Fragen nach seiner Unparteilichkeit auf. Der Antrag argumentiert, dass Beuckers persönliche Beziehung zu Schramm sowie seine Zugehörigkeit zur AfD-Fraktion im Landtag seine Urteilsfindung beeinflussen könnten. Diese Interessenkonflikte seien nicht von der Hand zu weisen und rechtfertigten seinen Ausschluss aus dem Verfahren.

Schramm weist die Befangenheitsvorwürfe zurück und betont, er habe sich stets fair verhalten. Innerhalb seines örtlichen AfD-Kreisverbands erfährt er weiterhin starke Unterstützung; die Vorwürfe gegen ihn werden dort entschieden zurückgewiesen.

Der Antrag hält fest, dass die Gründe für Beuckers Ablehnung klar und unverhandelbar seien. Sollte der Antrag stattgegeben werden, müsste der Richter im Ausschlussverfahren gegen Schramm ersetzt werden. Das Ergebnis könnte sowohl den weiteren Verlauf des Verfahrens als auch Schrammms politische Zukunft innerhalb der AfD maßgeblich beeinflussen.

Quelle