Bauunternehmer aus Bochum scheitern mit Revision gegen Steuerhinterziehungs-Urteil
Lara MeyerBauunternehmer aus Bochum scheitern mit Revision gegen Steuerhinterziehungs-Urteil
Ein Bauunternehmer und ein Komplize aus Bochum sind mit ihren Revisionen gegen Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit gescheitert. Der Bundesgerichtshof wies ihre Berufungen zurück und bestätigte damit die ursprünglichen Urteile, die im März 2024 gefällt worden waren.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein langjähriges System, bei dem Mitarbeiter „unter der Hand“ bezahlt wurden – auf diese Weise entgingen dem Staat Millionen an Steuern und Sozialabgaben. Die Ermittlungen begannen 2019, als die Finanzermittlungsstelle für Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Dortmund und die Steuerfahndung Bochum ein Verfahren einleiteten. Ihre Untersuchungen förderten ein Geflecht zutage, in dem der Unternehmer Arbeiter in bar entlohnte und gefälschte Rechnungen nutzte, um die Zahlungen zu verschleiern. Im Laufe der Zeit führte der Betrug zu einem Ausfall von 2,5 Millionen Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern.
Im März 2024 verkündete das Landgericht Bochum sein Urteil: Der Bauunternehmer wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, der Komplize musste für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis. Beide legten umgehend Revision ein und argumentierten gegen die Härte der Strafen.
Der Bundesgerichtshof prüfte den Fall, fand jedoch keine Gründe, die Verurteilungen aufzuheben. Die Revisionen wurden verworfen, die ursprünglichen Strafen damit in vollem Umfang bestätigt. Das Urteil setzt einem jahrelangen Rechtsstreit um das betrügerische System ein Ende. Der Unternehmer und sein Komplize müssen nun ihre Haftstrafen antreten. Über eine mögliche Rückerstattung der 2,5 Millionen Euro verlautete bisher nichts – der Schaden bleibt damit vorerst unbeglichen.






