Bundespolizei findet verbotene Elektroschockpistole im Gepäck eines Marokko-Reisenden
Lara MeyerBundespolizei findet verbotene Elektroschockpistole im Gepäck eines Marokko-Reisenden
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn haben einen Passagier gestoppt, der in seinem aufgegebenen Gepäck eine verbotene Elektroschockpistole mitführte. Der Vorfall ereignete sich am 11. Juli 2025, als der Mann sich auf den Abflug nach Marokko vorbereitete. Die Behörden beschlagnahmten das Gerät und leiteten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Die Schockpistole wurde bei einer routinemäßigen Kontrolle des Gepäcks des 42-jährigen marokkanischen Staatsbürgers entdeckt. Er wollte mit dem Ryanair-Flug FR 2359 nach Agadir reisen. Die Beamten stellten fest, dass die Waffe das erforderliche Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) nicht aufwies.
Nach deutschem Recht sind Elektroschockpistolen ohne BKA-Zulassung verboten. Der Mann gab gegenüber der Polizei an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Nach der Befragung durfte er seine Reise fortsetzen.
Gegen ihn wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Die Schockpistole wurde sichergestellt, der Fall wird nun durch das Justizsystem weiterverfolgt.
Der Passagier wurde nicht sofort festgenommen, muss sich jedoch vor Gericht wegen der Vorwürfe verantworten. Die beschlagnahmte Waffe bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Die Behörden wiesen Reisende darauf hin, dass das Mitführen nicht zugelassener Waffen – selbst im aufgegebenen Gepäck – in Deutschland eine Straftat darstellt.






