Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne darf weiter um Baugenehmigung kämpfen
Marie KrügerNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Bundesverwaltungsgericht kippt Urteil: Kölner Volksbühne darf weiter um Baugenehmigung kämpfen
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen – mit der Begründung, dass das vorherige Urteil nicht alle relevanten Aspekte ausreichend geprüft habe.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung, die den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung erlaubt. Nachbarn beschweren sich seit der Wiedereröffnung des Spielorts im Jahr 2022 über Lärm durch Abendveranstaltungen.
Die Volksbühne, einst als Millowitsch-Theater bekannt, zog 2022 in den Kölner Stadtteil Raderberg um. Bald darauf gab es Klagen über nächtlichen Lärm durch die Vorstellungen. Bis 2024 hatte die Angelegenheit den Stadtrat erreicht und Debatten über strengere Lärmschutzauflagen für Kulturstätten ausgelöst – darunter mögliche Sperrstunden und zwingende Schallschutzmaßnahmen.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster der Freien Volksbühne e.V. recht und stoppte die Baugenehmigung. Die Richter urteilten, dass der Lärm der Aufführungen die zulässigen Grenzwerte überschreite und Anwohner unzumutbar belästige. Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil kassiert.
Die Leipziger Richter monierten, dass sich das Münsteraner Gericht zu stark auf die reinen Lärmwerte konzentriert habe. Sie ordneten eine Neuverhandlung an, in der alle Aspekte des Falls berücksichtigt werden müssen – darunter auch der Einwand des Theaters, sein Betrieb sei durch bestehende Rechte geschützt.
Der Fall geht damit zurück nach Münster zur weiteren Prüfung. Das Ergebnis könnte künftig Auswirkungen darauf haben, wie Lärmbeschwerden gegen Kulturstätten behandelt werden. Vorerst bleibt die Baugenehmigung unklar – sowohl der betroffene Anwohner als auch die Volksbühne befinden sich weiterhin in einer ungewissen Situation.






