Bürgergeld-Empfänger droht Obdachlosigkeit durch explodierende Mietschulden bis 2025
Elias KellerBürgergeld-Empfänger droht Obdachlosigkeit durch explodierende Mietschulden bis 2025
Haushalte mit Bürgergeld oder Grundsicherung droht obdachlos zu werden – wegen Mietschulden
Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung sehen sich einem wachsenden Risiko der Obdachlosigkeit ausgesetzt, weil sie ihre Miete nicht zahlen können. Jobcenter können zwar im Einzelfall rückständige Mieten übernehmen – allerdings nur unter strengen Auflagen. Neue Zahlen zeigen zudem, dass die Schulden im Zusammenhang mit dem Sozialleistungssystem stark angestiegen sind und bis Mitte 2025 die Marke von 3,25 Milliarden Euro überschreiten werden.
Nach deutschem Recht müssen Jobcenter Mietrückstände begleichen, wenn Mieter von einer Kündigung bedroht sind. Diese Regelung ist in § 22 Absatz 8 SGB II verankert und wurde von Sozialgerichten auf Landes- und Bundesebene bestätigt. Doch die Hilfe hängt von mehreren Bedingungen ab: Die Wohnung muss angemessen sein, die Heizkosten im Rahmen liegen und die Räumungsklage unmittelbar bevorstehen.
Für Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung können bereits geringe Mietschulden zu einer fristlosen Kündigung führen. Sobald ein Räumungstitel vorliegt, folgt die Zwangsräumung oft schnell – viele Familien stehen dann plötzlich auf der Straße.
Schuldenberg im Sozialsystem wächst rasant Gleichzeitig haben sich die Schulden im Zusammenhang mit Bürgergeld seit 2015 mehr als verdoppelt. Bis Juni 2025 werden sie voraussichtlich 3,25 Milliarden Euro erreichen. Auch die Verwaltungskosten des Systems sind gestiegen: 2023 lagen sie bei 7,97 Milliarden Euro – im Schnitt 2.046 Euro pro Leistungsbezieher. Seit der Umstellung auf das neue Bürgergeld 2023 gibt es keine aktuellen Daten mehr zu ausstehenden Forderungen der Bundesagentur für Arbeit.
Die steigenden Schulden und die engen Vorgaben für Mietübernahmen setzen einkommensschwache Haushalte zunehmend unter Druck. Da Räumungen oft auf unbezahlte Mietrückstände folgen, wächst die finanzielle Belastung für Mieter und Sozialsystem gleichermaßen. Jobcenter bleiben zwar eine letzte Instanz – doch greifen sie meist erst ein, wenn die Obdachlosigkeit bereits droht.
