Cum-Ex-Skandal: Verfahren gegen Ex-Warburg-Chef Olearius endgültig eingestellt
Elias KellerCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Cum-Ex-Skandal: Verfahren gegen Ex-Warburg-Chef Olearius endgültig eingestellt
Strafverfahren gegen Christian Olearius, den ehemaligen Chef der M.M. Warburg Bank, endgültig eingestellt
Die Ermittlungen gegen Christian Olearius, den früheren Vorstandsvorsitzenden der M.M. Warburg Bank, wurden nun dauerhaft fallen gelassen. Die Entscheidung folgt auf die Feststellung, dass er verhandlungsunfähig ist und sich daher nicht vor Gericht für seine mutmaßliche Rolle im Cum-Ex-Steuerskandal verantworten muss. Dennoch treiben die Staatsanwälte weiterhin die Einziehung von 40 Millionen Euro voran, die mit seiner Beteiligung an den fragwürdigen Geschäften in Verbindung stehen sollen.
Der Cum-Ex-Skandal bleibt einer der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands, der den Staat Milliarden gekostet hat. Olearius, einst eine zentrale Figur in dem Komplex, wird an der anstehenden Verhandlung über den Einziehungsbeschluss nicht teilnehmen.
Ein Hamburger Gericht hatte Olearius 2024 wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal verurteilt. Als langjähriger geschäftsführender Gesellschafter der Bank hatte er Dividendenstripping-Geschäfte genehmigt und überwacht, durch die zwischen 2001 und 2011 illegale Steuererstattungen in Höhe von über 200 Millionen Euro erschlichen wurden. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe sowie Geldbußen und bestätigte damit seine direkte Mitwirkung an der Konstruktion der betrügerischen Transaktionen.
Trotz der Verurteilung bleibt die Frage seiner Schuld im größeren Rahmen des Skandals ungeklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden aufgrund seiner Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, sodass zentrale Aspekte des Falls weiterhin offen sind.
Nun muss das Landgericht Bonn die Einziehung der 40 Millionen Euro von Olearius neu prüfen. Dies folgt auf eine Aufhebung eines früheren Urteils durch den Bundesgerichtshof. In einer neuen Verhandlung wird entschieden, ob der Staat die Gelder beschlagnahmen darf – Olearius selbst muss jedoch nicht erscheinen.
Im Mittelpunkt der anstehenden Anhörung steht ausschließlich die Frage, ob die 40 Millionen Euro eingezogen werden können. Das Ergebnis wird zeigen, ob der Staat Gewinne aus den Cum-Ex-Geschäften zurückerlangen kann. Olearius, einst eine Schlüsselfigur des Skandals, entgeht zwar weiteren juristischen Konsequenzen, doch die finanziellen Folgen könnten ihn dennoch treffen.






