Essens Innenstadt bekommt neues Gesicht durch städtebauliche Satzung
Essen unternimmt Schritte, um seine Innenstadt mit einer neuen städtebaulichen Satzung aufzuwerten. Die Regelungen betreffen Gebäudefassaden, Schaufenster, Werbung und Außenbestuhlung, um das Viertel attraktiver zu gestalten. Nun werden Anwohner und Gewerbetreibende um ihre Meinung gebeten.
Im Rahmen der Initiative Zukunft.Essen.Innenstadt hat die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung der Satzung begonnen. Ziel ist es, langjährige Probleme wie vernachlässigte Fassaden, ungeordnete Werbung und uneinheitliche Außengastronomie anzugehen. Die rechtliche Grundlage bildet Paragraf 89 der Bauordnung Nordrhein-Westfalens.
Eine Online-Umfrage läuft von Freitag, dem 27. März, bis Freitag, dem 24. April, unter www.ourwebsite/innenstadt_gestaltungssatzung. Zuvor findet am Donnerstag, dem 26. März, ein Workshop für eingeladene Interessengruppen statt. Die Rückmeldungen aus beiden Formaten fließen in die finale Fassung der Satzung ein, die die Stadt bis Jahresende verabschieden will.
Die neuen Vorschriften gelten für Einzelhändler, Gastronomen und Immobilienbesitzer. In den vergangenen fünf Jahren gab es in Essens Innenstadt kaum nennenswerte gestalterische Veränderungen – hier sieht die Stadt nun Spielraum für strukturierte Verbesserungen. Die Satzung wird klare Standards für Ladengestaltungen, Beschilderungen und Außenbereiche festlegen. Sobald sie in Kraft tritt, soll sie die künftige Entwicklung der Essener Innenstadt lenken. Die Stadt erwartet, dass die Regelungen ein geordneteres und einladenderes städtisches Umfeld schaffen.






