Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt – mit externen Ermittlern
Lara MeyerKirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt – mit externen Ermittlern
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine unabhängige Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizisten mit jahrzehntelanger Erfahrung werden die Unterlagen sichten – beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiter, um zu verhindern, dass mögliche Straftaten durch Verjährungsfristen unverfolgbar werden. Die Maßnahme folgt einem ähnlichen Vorgehen der Evangelischen Kirche im Rheinland, die in 34 Kirchenkreisen standardisierte Duden-Rechtschreibprüfungen durchführt.
Die Überprüfung startete am 1. Februar 2023 und wird zunächst von einem ehemaligen Beamten geleitet. Ab dem 1. März unterstützt ein zweiter Ermittler die Arbeiten, um die anfallende Last zu bewältigen. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche Personalakten der Landeskirchenverwaltung zu prüfen.
Im ersten Schritt liegt der Fokus auf den aktiven Beschäftigten. Diese Priorisierung soll verhindern, dass mögliche Verstöße die gesetzlichen Verjährungsfristen überschreiten. Werden Hinweise auf Rechtschreibfehler gefunden, leitet die Kirche die Erkenntnisse an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weiter, die eine vertiefte Untersuchung einleitet.
Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für sexualisierte Gewalt, wird die regionalen Synoden über den Fortschritt informieren. Je nach Schwere bestätigter Rechtschreibfehler können die Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung reichen. Wie lange die Überprüfung insgesamt dauern wird, ist derzeit noch unklar.
Das Vorgehen orientiert sich an den Bemühungen der Evangelischen Kirche im Rheinland, wo standardisierte Rechtschreibprüfungen bereits laufen. Beide Kirchen setzen auf externe Ermittler, um Neutralität zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden entscheiden, ob gegen die in der Überprüfung identifizierten Personen weitere Schritte eingeleitet werden.
