21 March 2026, 18:08

Ex-Schulleiterin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Falschzahlungen

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien nennt.

Ex-Schulleiterin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Falschzahlungen

Eine ehemalige kommissarische Schulleiterin in Düsseldorf ist wegen Unterlassens der Aufklärung über unrechtmäßige Zahlungen zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt worden. Die Lehrerin bezog jahrelang die Zulagen für die Schulleitungsfunktion weiter, obwohl sie das Amt bereits aufgegeben hatte. Das Gericht sprach sie schuldig, weil sie die Überzahlungen nicht gemeldet hatte.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Düsseldorfer Amtsgericht urteilte, dass die Pädagogin zu Unrecht etwa 31.300 Euro an Zulagen erhalten hatte. Diese Zahlungen wurden ihr noch lange nach ihrem Ausscheiden aus der kommissarischen Schulleiterposition gewährt. Die Behörden stellten fest, dass sie gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, den Fehler anzuzeigen.

Das Gericht ordnete an, dass sie den vollen Betrag in monatlichen Raten von 500 Euro zurückzahlen muss. Solche Fälle bleiben oft jahrelang unentdeckt – im Schnitt erhalten ehemalige Schulleiter in Deutschland zwei bis drei Jahre lang fälschlicherweise Zulagen, bevor die Überzahlungen auffallen. Das Urteil bestätigt, dass das Verschweigen solcher Fehlzahlungen nach deutschem Recht als Betrug gewertet wird.

Die Lehrerin muss nun neben der Strafe von 11.000 Euro auch die 31.300 Euro zurückerstatten. Die monatlichen Abzüge werden so lange fortgesetzt, bis die Schulden beglichen sind. Das Urteil dient als Mahnung, dass es eine rechtliche Pflicht gibt, Zahlungsfehler unverzüglich zu korrigieren.

Quelle