Fahranfängerin verliert Führerschein wegen Schokolade mit Alkohol – und 0,09 Promille
Leon KrausFahranfängerin verliert Führerschein wegen Schokolade mit Alkohol – und 0,09 Promille
Fahrverbot für Fahranfängerin nach Alkoholkonsum: Schokolade als Ausrede
Eine 20-jährige Fahranfängerin wurde in den frühen Morgenstunden des 14. Februar bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle im Hagener Stadtzentrum angehalten. Obwohl sie angab, lediglich alkoholisierte Schokolade gegessen zu haben, wies der Atemalkoholtest einen Wert oberhalb der für Fahranfänger in Deutschland geltenden Promillegrenze nach.
Der Vorfall ereignete sich gegen 2:50 Uhr, als die Polizei in Hagen eine standardmäßige Verkehrskontrolle durchführte. Die Fahrerinhaberin eines Probeführerscheins zeigte bei einem freiwilligen Atemtest zunächst einen Blutalkoholwert von 0,07 Promille an. Sie bestritt, alkoholische Getränke zu sich genommen zu haben, und führte das Ergebnis auf den Verzehr von mit Alkohol gefüllter Schokolade zurück.
Kurz darauf wurde auf der Wache ein zweiter, rechtlich bindender Test durchgeführt – diesmal mit einem erhöhten Wert von 0,09 Promille. Nach deutschem Recht gilt für Fahranfänger, also Führerscheininhaber in den ersten zwei Jahren, eine absolute Alkohol-Grenze von 0,0 Promille.
Die Beamten untersagten der Frau daraufhin die Weiterfahrt und stellten einen Verstoß gegen das für Fahranfänger geltende Alkoholverbot fest. Ihr drohen nun mögliche Sanktionen, darunter Geldstrafen oder eine Verlängerung der Probezeit.
Der Fall unterstreicht die konsequente Umsetzung der Null-Promille-Regel für Fahranfänger in Deutschland. Bisher liegen keine weiteren Meldungen über vergleichbare Verstöße oder verstärkte Kontrollen in Hagen in diesem Jahr vor.
