Falsche Rentenansprüche: Wie ein virales Video ukrainische Geflüchtete in Deutschland verunglimpft
Lara MeyerFalsche Rentenansprüche: Wie ein virales Video ukrainische Geflüchtete in Deutschland verunglimpft
Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete in Deutschland, die angeblich Renten erhalten, ohne jemals in das System eingezahlt zu haben. Die irreführenden Aufnahmen suggerieren, dass 114.000 Ukrainer:innen mit 60 Jahren deutsche Renten beziehen könnten – obwohl das offizielle Renteneintrittsalter in Deutschland bei 67 Jahren liegt. Zudem wird fälschlich behauptet, ein nicht in Kraft getretenes deutsch-ukrainisches Abkommen ermöglichte diese Leistungen ohne vorherige Beitragszahlungen.
In dem Video kommt Michael Hasenkamp zu Wort, ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Darin wird behauptet, das – von der Ukraine bisher nicht ratifizierte – Abkommen erlaubte Ukrainer:innen, Renten zu beziehen, ohne jemals in die deutsche Rentenkasse eingezahlt zu haben. Tatsächlich gelten für alle Bezieher:innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit das reguläre Renteneintrittsalter und die Mindestversicherungszeit.
Das geplante Abkommen würde – falls es jemals in Kraft tritt – das Renteneintrittsalter für Ukrainer:innen nicht senken. Vielmehr soll es Doppelversicherungen vermeiden und es Einzelpersonen ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen, um die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Dies entspricht bestehenden Verträgen, die bereits die Auszahlung von über 3,2 Millionen Renten in Deutschland auf Basis internationaler Abkommen regeln.
Die falschen Behauptungen stehen im Zusammenhang mit einem manipulierten, gefälschten Euronews-Clips, der in einem prorussischen Telegram-Kanal verbreitet wird. Keine seriöse Quelle bestätigt die Existenz des in den Behauptungen genannten Mannes oder Videos.
Stand Januar 2026 bleibt das deutsch-ukrainische Rentenabkommen wegen der ausstehenden Ratifizierung durch die Ukraine inaktiv. Die im viralen Video aufgestellten Behauptungen zu vorzeitigem Rentenbezug und unverdienten Leistungen für Ukrainer:innen sind haltlos. Das deutsche Rentensystem verlangt weiterhin Beitragszahlungen und die Einhaltung des regulären Renteneintrittsalters für alle Berechtigten.
