Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit verbotenen Waffen aufgegriffen
Elias KellerFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit verbotenen Waffen aufgegriffen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen. Gegen 20:15 Uhr kontrollierten Beamte den Deutschen und stellten fest, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen. Nun drohen ihm zusätzliche Anklagepunkte, nachdem die Polizei bei ihm verbotene Gegenstände entdeckte.
Bei einer Routinekontrolle nahmen Bundespolizisten den Mann vorläufig fest. Eine anschließende Durchsuchung förderte ein Messer sowie einen ausziehbaren Schlagstock zutage – beides Waffen, deren Besitz ihm gerichtlich untersagt war. Die Gegenstände wurden umgehend beschlagnahmt.
Gegen den Mann lagen bereits zwei Haftbefehle vor: Der erste wegen Volksverhetzung mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, der zweite aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, wofür eine achtmonatige Haftstrafe verhängt worden war. Nach Belehrung über seine Rechte wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die Ermittlungsbehörden haben nun eine weitere Anklage wegen Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz erhoben. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer Personenkontrolle an einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Der Besitz der verbotenen Waffen zieht für den Mann weitere rechtliche Konsequenzen nach sich. Er bleibt bis zur Bearbeitung der neuen Vorwürfe in Untersuchungshaft.






