Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen unklarer Verantwortung
Elias KellerGericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen unklarer Verantwortung
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von 5,1 Millionen Euro gegen Telegram aufgehoben, die wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet verhängt worden waren. Die Entscheidung fiel, nachdem das Bundesamt für Justiz nicht nachweisen konnte, dass die Telegram FZ-LLC in dem betreffenden Zeitraum für den Betrieb des Dienstes verantwortlich war.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, das Unternehmen habe gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoßen, das Plattformen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte wirksam zu bekämpfen.
Das Bundesamt für Justiz hatte Telegram zunächst wegen unzureichender Maßnahmen gegen Hassrede bestraft. Zudem warf es dem Unternehmen vor, kein dauerhaft zugängliches Beschwerdesystem für Nutzer eingerichtet zu haben. Ein weiterer Vorwurf betraf das Fehlen eines bevollmächtigten Vertreters in Deutschland zur Entgegennahme rechtlicher Dokumente.
Das Bonner Gericht urteilte jedoch, dass die Beweise nicht ausreichten, um die operative Kontrolle der Telegram FZ-LLC zwischen Februar 2021 und Juni 2022 zu bestätigen. Die Ermittler konnten nicht feststellen, welche Entität den Dienst in dieser Zeit verwaltete, da keine klaren Aufzeichnungen vorlagen. Stattdessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass wahrscheinlich die Telegram Messenger Inc. – und nicht die Telegram FZ-LLC – für den Betrieb verantwortlich war.
Infolgedessen wurden die Strafbescheide gegen die Telegram FZ-LLC für nichtig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere juristische Schritte möglich bleiben.
Die Entscheidung hebt zwar die Strafe von 5,1 Millionen Euro auf, klärt aber nicht alle rechtlichen Ungewissheiten. Die Feststellungen des Gerichts deuten darauf hin, dass die Verantwortung für den Betrieb von Telegram in dem betreffenden Zeitraum weiterhin unklar bleibt. Weitere Schritte könnten folgen, während die Behörden prüfen, wie sie die noch offenen Compliance-Fragen angehen.
