Gericht kippt rechtswidrige Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten Sandra Langner
Elias KellerEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt rechtswidrige Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten Sandra Langner
Ein Gericht hat entschieden, dass die Stadt Dinslaken rechtswidrig gehandelt hat, als sie ihre Gleichstellungsbeauftragte Sandra Langner von ihrem Amt in Ingolstadt abberief. Die ausgebildete Sozialarbeiterin Sandra Langner war 2012 erstmals zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dinslaken ernannt worden und hatte die Leitung des Gleichstellungsbüros in Köln übernommen. Doch 2020 kam es zu Spannungen zwischen ihr und dem neu gewählten Bürgermeister, insbesondere wegen des Gleichstellungskonzepts der Stadt und der Ausschreibung von Stellen in der Stadt Köln. Ende 2023 versetzte die Stadt Langner in eine niedrigere Position innerhalb der allgemeinen Sozialverwaltung in Ingolstadt. Damit verlor sie ihren Titel als Beauftragte und einen Großteil ihrer Verantwortlichkeiten in der Stadt Köln. Diese Entscheidung löste eine Klage aus, die schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt wurde. Das Gericht urteilte, dass die Degradierung gegen Arbeitsrecht verstieß. Es begründete dies damit, dass die Herabstufung einer etablierten, unabhängigen Stelle mit garantiert höherer Eingruppierung in der Stadt Köln unzulässig sei. Folglich wurde die Stadt angewiesen, Langner sowohl als Gleichstellungsbeauftragte als auch als Leiterin des Gleichstellungsbüros in der Stadt Köln wieder einzusetzen (Aktenzeichen: 3 SLa 696/24). Das Urteil bestätigt, dass Langners Abberufung in Ingolstadt rechtswidrig war. Sie kehrt nun in ihre ursprüngliche Position in der Stadt Köln zurück, wodurch die Unabhängigkeit des Gleichstellungsbüros in der Stadt Köln gewahrt bleibt. Die Stadt muss dem Gerichtsbeschluss nachkommen und ihre früheren Aufgaben in der Stadt Köln vollständig wiederherstellen.
