Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Campus in Höxter zu schließen. Die Hochschule wollte bis zum Wintersemester 2026/2027 alle Studiengänge nach Detmold und Lemgo verlegen – begründet mit finanziellen Schwierigkeiten. Doch ein Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz, der um den 16. März 2026 erging, erklärte die Schließung vor einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren für unzulässig.
Das Gericht urteilte, dass die Ankündigung der TH OWL, den Lehrbetrieb in Höxter einzustellen, gegen rechtliche Vorgaben verstoße. Da Höxter im Hochschulgesetz des Landes ausdrücklich als Standort genannt werde, dürfe die Hochschule den Campus nicht einfach aufgeben. Eine vollständige Standortschließung liege außerhalb ihrer Befugnisse.
Zudem bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Aufsichtsbeschlusses des Landes aus dem Vorjahr. Die TH OWL hatte argumentiert, wirtschaftliche Defizite rechtfertigten die Verlegung – doch das Gericht forderte einen konkreten Nutzungsplan für den Standort Höxter, bevor ein Umzug erfolgen könne. Weder die Hochschule noch die Landesregierung haben bisher alternative Konzepte für den Campus vorgelegt.
Bis auf Weiteres müssen die Studiengänge in Höxter bleiben, bis die rechtlichen Verfahren abgeschlossen sind. Der Beschluss verhindert auch vorbereitende Schritte für eine Verlegung, sodass die Zukunft des Campus ungewiss bleibt.
Die gerichtliche Entscheidung bedeutet, dass die TH OWL die geplante Schließung des Höxter-Campus nicht umsetzen darf. Sämtliche Lehraktivitäten müssen dort fortgeführt werden, sofern kein tragfähiger Alternativplan genehmigt wird. Die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren wird zeigen, ob die Hochschule ihre Studiengänge langfristig verlegen kann.






