24 May 2026, 10:07

Hindenburg und Rommel: Warum zwei Politiker die Kriegsverbrecher-Debatte neu entfachen

"Es gibt keine Beweise"

Hindenburg und Rommel: Warum zwei Politiker die Kriegsverbrecher-Debatte neu entfachen

Zwei deutsche Politiker haben eine Debatte ausgelöst, indem sie behaupteten, die historischen Militärfiguren Paul von Hindenburg und Erwin Rommel seien „unzweifelhaft keine Kriegsverbrecher“ gewesen. Jens-Oliver Kaiser (CDU) und Detlef Rothe (SPD) äußerten sich entsprechend während einer öffentlichen Ausschusssitzung. Doch historische Aufzeichnungen und Rechtsexperten zeichnen ein weitaus komplexeres Bild.

Nach dem Ersten Weltkrieg hatte Frankreich Paul von Hindenburg der Kriegsverbrechen beschuldigt und seine Auslieferung zur Verhandlung gefordert. Der Fall war Teil der sogenannten „Leipziger Prozesse“, die zwischen 1921 und 1927 stattfanden, um deutsche Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Ermittlungen gegen Hindenburg kamen jedoch nie richtig voran, da die Vorwürfe vage blieben und das Interesse der Alliierten mit der Zeit nachließ.

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Innerhalb Deutschlands galt Hindenburg weithin als Held und nicht als Verbrecher. Sein Ruf blieb in der Öffentlichkeit unangetastet – trotz der internationalen Vorwürfe. Erwin Rommel hingegen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten nie mit Kriegsverbrechen in Verbindung gebracht, und sein Name taucht in diesem Kontext kaum auf.

Der Völkerrechtler Dr. Gerd Hankel widersprach inzwischen den Aussagen der Politiker. Er argumentiert, dass es keine eindeutigen Beweise dafür gebe, dass Hindenburg kein Kriegsverbrecher gewesen sei – die Frage bleibe damit ungeklärt. Die Lage, so Hankel, sei bei Weitem nicht so klar, wie Kaiser und Rothe es darstellten.

Die Äußerungen der beiden Politiker haben die Diskussion über Deutschlands historische Verantwortung neu entfacht. Zwar wurde Rommels Name nie mit alliierten Strafverfolgungen in Verbindung gebracht, doch im Fall Hindenburgs wurde das Verfahren aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt – nicht wegen mangelnden Tatverdachts. Rechtsexperten betonen weiterhin, dass ein fehlendes Urteil nicht mit einem Beweis der Unschuld gleichzusetzen ist.

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