Jahre langer Kampf: Frau fordert Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung als Behinderung
Marie KrügerPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Jahre langer Kampf: Frau fordert Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung als Behinderung
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft seit Jahren um Leistungen für Menschen mit Behinderung – aufgrund einer psychogenen Erblindung, einer Störung, bei der traumatische Erlebnisse zu einem Sehverlust führen, ohne dass körperliche Schäden an den Augen vorliegen. Ihr Rechtsstreit erreicht am 27. Februar 2023 das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen, wo noch am selben Tag ein Urteil erwartet wird.
Der Fall begann 2018, als die Klägerin vor dem Verwaltungsgericht Münster klagte, nachdem der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ihre finanziellen Hilfen sowie einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt hatte. Der LWL argumentierte, psychogene Erblindung erfülle nicht die gesetzliche Definition von Blindheit in Deutschland – obwohl Betroffene dadurch tatsächlich erblinden können.
Verzögerungen, unter anderem durch die COVID-19-Pandemie, zogen das Verfahren in die Länge. Ein entscheidendes Gutachten, das erst 2022 vorgelegt wurde, ergab Widersprüche zwischen den Angaben der Frau und den medizinischen Untersuchungen. Während sie fast vollständige Erblindung angab, zeigten Tests, dass ihr rechtes Auge nahezu normale Sehkraft besaß und das linke sogar über eine sehr gute Sehschärfe verfügte. Das erstinstanzliche Gericht vermied eine klare Entscheidung darüber, ob die Klägerin tatsächlich unter psychogener Erblindung leidet, ihre Symptome übertreibt oder die Beeinträchtigung sogar vortäuscht.
Nun muss das OVG entscheiden, ob ihr Zustand nach deutschem Recht als Behinderung anerkannt wird. Ein ähnlicher, aber eigenständiger Fall in Bayern, der im Februar 2026 verhandelt wurde, deutet darauf hin, dass die rechtliche Einordnung psychogener Erblindung weiterhin umstritten ist.
Das anstehende Urteil wird nicht nur darüber bestimmen, ob die Klägerin finanzielle Unterstützung und den Schwerbehindertenstatus erhält, sondern könnte auch richtungsweisend für die Behandlung ähnlicher Fälle in deutschen Gerichten werden. Vergleichbare rechtliche Bewertungen aus anderen europäischen Ländern lagen nicht vor.
