Jay-Z bricht Schweigen zu abgewiesener Vergewaltigungsklage und kontert mit Verleumdungsklage
Lara MeyerJay-Z bricht Schweigen zu abgewiesener Vergewaltigungsklage und kontert mit Verleumdungsklage
Jay-Z hat sich offen zu einer abgewiesenen Klage wegen sexuellen Übergriffs aus dem Jahr 2024 geäußert. Der Rapper bezeichnete die Vorwürfe als zutiefst verstörend und wies jede Schuld von sich. Zudem warf er dem Anwaltsteam der Klägerin vor, aus Habgier und nicht aus Gerechtigkeitsstreben zu handeln.
Die im Jahr 2024 eingereichte Klage behauptete, Jay-Z und Sean "Diddy" Combs hätten eine Frau 2000 auf einer Party unter Drogen gesetzt und angegriffen. Beide Männer bestritten die Anschuldigungen vehement. Der Fall wurde im Februar 2025 fallen gelassen, nachdem ein Richter die Klage mit einer endgültigen Abweisung (with prejudice) zurückgewiesen hatte – die Klägerin kann die Beschwerde somit nicht erneut einreichen.
Jay-Z beschrieb sich selbst als "am Boden zerstört" durch die Vorwürfe und lehnte jeden Vergleich ab. Später reichte er eine Verleumdungsklage gegen die Frau und ihre Anwälte ein, in der er Erpressung und vorsätzliche falsche Anklage vorwarf. Sein Rechtsteam argumentierte, die Klägerin habe eingeräumt, dass kein Übergriff stattgefunden habe, und ihre Anwälte seien von finanziellen Motiven getrieben gewesen.
Einer der Anwälte der Klägerin, Buzbee, wies Jay-Zs Verleumdungsklage als rechtlich haltlos zurück. Dennoch bleibt die Verleumdungsklage – Stand März 2026 – weiterhin anhängig. Während der ursprüngliche Fall wegen sexuellen Übergriffs endgültig abgewiesen wurde und keine weiteren rechtlichen Schritte mehr möglich sind, läuft Jay-Zs Verleumdungsklage noch vor Gericht. Das Urteil wird zeigen, ob die Klägerin und ihre Anwälte für ihre Behauptungen Konsequenzen tragen müssen.






