Lieferkettengesetz vor Reform: Droht Deutschland ein Rückschritt bei Menschenrechten und Umweltstandards?
Leon KrausLieferkettengesetz vor Reform: Droht Deutschland ein Rückschritt bei Menschenrechten und Umweltstandards?
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Reformen, die seinen Geltungsbereich deutlich einschränken könnten. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, könnte künftig an die weniger strengen EU-Vorgaben angepasst werden. Kritiker warnen, dass dies die Durchsetzung schwächen und Sanktionen bei Verstößen abschaffen könnte.
Aktuell unterliegt das LkSG rund 5.000 deutschen Unternehmen, darunter alle mit 1.000 oder mehr Beschäftigten. Seit Januar 2024 ersetzt diese Schwelle die ursprüngliche Regelung von 3.000 Mitarbeitern, wodurch der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet wurde. Besonders betroffen sind die Finanzbranche, die Industrie und andere Großunternehmen – darunter etwa 500 Finanzinstitute.
Wirtschaftsverbände drängen darauf, das LkSG auszusetzen oder an die neue EU-Lieferkettenrichtlinie anzupassen. Diese Richtlinie, kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedet, erhöht die Compliance-Grenze auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Würde diese Regelung übernommen, wären 95 Prozent der derzeit vom LkSG erfassten Firmen befreit.
Gewerkschaften und Arbeitsrechtsaktivisten warnen, dass eine Abschwächung des Gesetzes seinen Zweck untergraben würde. Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf anhaltende Missstände, etwa osteuropäische Lkw-Fahrer, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Gleichzeitig haben die EU-Mitgliedstaaten bis Juli 2028 Zeit, die Richtlinie umzusetzen; die Unternehmenspflichten greifen ab 2029.
Befürworter des aktuellen LkSG argumentieren, dass eine Lockerung der Vorschriften Unternehmen benachteiligen könnte, die sich bereits an die Regeln halten. Zwar belasten die bürokratischen Anforderungen besonders kleinere Betriebe, doch sollten sie systematische Veränderungen in der Lieferkettenverantwortung vorantreiben.
Die geplanten Änderungen würden Deutschland an den weniger strengen EU-Ansatz angleichen – mit dem Wegfall von Sanktionen und einer Verringerung des Geltungsbereichs. Falls umgesetzt, stünde eine geringere Zahl von Unternehmen unter Aufsicht, was das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und Arbeitnehmerschutz verschieben würde. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob das LkSG seine ursprüngliche Schärfe behält oder in ein nachsichtigeres Rahmenwerk überführt wird.
