Menden veröffentlicht Gremien-Fragebögen nach Korruptionspräventionsgesetz
Lara MeyerMenden veröffentlicht Gremien-Fragebögen nach Korruptionspräventionsgesetz
Die Stadt Menden hat die aktuellen Fragebögen von Mitgliedern lokaler Gremien nach dem Korruptionspräventionsgesetz veröffentlicht. Diese Unterlagen liegen vom 1. Oktober 2025 an im Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Das seit 2005 geltende Gesetz verpflichtet Amtsträger, berufliche Verbindungen und Zugehörigkeiten offenzulegen.
Das Korruptionspräventionsgesetz (KorruptionsbG) trat am 1. März 2005 in Kraft. Es schreibt vor, dass gewählte und berufene Mitglieder der Mendener Gremien schriftlich Angaben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen, Beratertungstätigkeiten sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Organen machen müssen.
Die ausgefüllten Fragebögen für das Jahr 2025 können vom 1. bis zum 29. Oktober im Mendener Rathaus eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Sieben Personen – Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler – haben keine Angaben eingereicht. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, üben diese derzeit keine gewählten oder berufenen Funktionen in Mendener Gremien aus.
Die Öffentlichkeit kann die offengelegten Informationen während der festgelegten Zeiten im Rathaus einsehen. Die fehlenden Abgaben der sieben Genannten wurden vermerkt, allerdings sind diese derzeit nicht in aktiven Gremien tätig. Das Verfahren folgt den langjährigen Transparenzregeln des Korruptionspräventionsgesetzes.






