Milliardenstreit um die Rheinbrücke Leverkusen vor dem Kölner Landgericht
Lara MeyerMilliardenstreit um die Rheinbrücke Leverkusen vor dem Kölner Landgericht
Vor dem Kölner Landgericht entbrennt ein Rechtsstreit um das Projekt der Rheinbrücke Leverkusen. Beteiligt sind das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund und der ehemalige Auftragnehmer, die Porr AG. Auf dem Spiel steht eine Summe, die inklusive Zinsen und Schadensersatzforderungen die Marke von einer Milliarde Euro überschreiten könnte.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Kündigung des Vertrags mit Porr durch das Land. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verteidigte diesen Schritt mit Verweis auf systemische Mängel und gravierende Fehler in den Stahlbauteilen. Zudem bestätigte er, die Vertragsauflösung beschleunigt zu haben, um den Fertigstellungstermin der Brücke nicht zu gefährden.
Das Bauvorhaben umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch entsteht. Die Montage der Pylone für die zweite Brücke soll im September 2026 beginnen; die vollständige Fertigstellung des Projekts wird für Mitte 2028 erwartet.
Beide Seiten haben Forderungen angemeldet: Der Bund verlangt von Porr Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Das Unternehmen kontert mit einer Klage über mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte, aber nicht bezahlte Leistungen. NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) betonte, das Land rechne selbst bei einer Niederlage vor Gericht mit keinen negativen Folgen.
Die Verhandlungen laufen noch. Das finanzielle Risiko – Zinsen eingerechnet – könnte sich auf bis zu eine Milliarde Euro belaufen. Das Urteil wird nicht nur den Zeitplan des Projekts beeinflussen, sondern auch die finanziellen Verpflichtungen des Landes.
