Neue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Empfängernamen bei Überweisungen
Lara MeyerNeue EU-Regel: Banken prüfen ab Oktober Empfängernamen bei Überweisungen
Ab dem 9. Oktober ändert eine neue EU-Regelung den Ablauf von Banküberweisungen. Vor jeder Zahlung müssen Banken prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, bei denen Verbraucher oft dazu gebracht werden, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Die als "Empfängerprüfung" (Verification of Payee, VoP) bekannte Verordnung gilt für fast alle Euro-Überweisungen, einschließlich Sofortzahlungen. Stimmen Name und Kontonummer nicht überein, warnt die Bank den Kunden. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführt – muss aber im Falle eines Betrugs selbst für die Folgen haften.
Betrüger nutzen häufig gefälschte E-Mails oder fingierte Jobangebote, um an Geld oder persönliche Daten zu gelangen. Viele Maschen zielen darauf ab, Zahlungen, die eigentlich für einen echten Empfänger bestimmt sind, auf Konten von Kriminellen umzuleiten. Ist das Geld erst einmal verschwunden, erhalten Opfer es nur selten zurück – oft wegen rechtlicher Grauzonen.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin rät Verbrauchern, mit Kontodaten besonders vorsichtig umzugehen. Zudem bietet sie ein Vergleichstool für Girokonten an, das Gebühren und Leistungen für Privatkunden auflistet. Banken erstatten Betrugsschäden nur dann, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben und keine Schuld trifft.
Das neue System verlegt mehr Verantwortung auf die Kunden, Überweisungen selbst zu überprüfen. Wer trotz Warnung zahlt, riskiert den Verlust seines Geldes – mit geringen Aussichten auf Rückerstattung. Banken kommen nur dann für Schäden auf, wenn Kunden alle notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen haben.






