Nordrhein-Westfalen gerät wegen fragwürdiger Streik-Anweisungen in die Kritik
Lara MeyerNordrhein-Westfalen gerät wegen fragwürdiger Streik-Anweisungen in die Kritik
Ein internes Schreiben des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen hat für Aufsehen gesorgt, nachdem es Anweisungen zum Umgang mit Warnstreiks enthielt, die als rechtlich fragwürdig gelten. In dem Dokument wurden Beschäftigte angewiesen, sich vor einer Streikteilnahme aus dem Zeiterfassungssystem auszuloggen und ihre Absicht per E-Mail im Voraus anzukündigen – eine Forderung, die mit dem Arbeitsrecht kollidiert. Gewerkschaften und Oppositionspolitiker kritisieren den Vorstoß seitdem als rechtswidrig.
Betroffen waren Tarifbeschäftigte, die – anders als Beamte – ein verfassungsmäßig verbrieftes Streikrecht besitzen. Das Ministerium verlangte von ihnen, sich vor einer Teilnahme an Arbeitsniederlegungen zu melden, obwohl es dafür keine gesetzliche Pflicht gibt. Die Arbeitsgesetze sehen ausdrücklich vor, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber nicht vorab über geplante Streikmaßnahmen informieren müssen.
Das Ministerium räumte später ein, die Formulierung der Mitteilung sei missverständlich gewesen, und zog sie zurück. Der Vorfall ereignet sich zu einem Zeitpunkt, an dem Gewerkschaften eine Lohnerhöhung von 7 Prozent für Landesbedienstete fordern – mindestens jedoch 300 Euro mehr. Für Dienstag sind in Düsseldorf Kundgebungen und Proteste im Rahmen des Tarifkonflikts geplant.
Die Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst 2026 laufen noch. Allerdings fehlen Vergleichsdaten, um die diesjährige Forderung nach 7 Prozent mit früheren Gewerkschaftspositionen zu vergleichen, sodass der übergeordnete Trend unklar bleibt.
Die zurückgenommene Anweisung hat die Kritik an der Vorgehensweise des Ministeriums in Arbeitskonflikten weiter verschärft. Da die Lohnverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, dürften die Demonstrationen am Dienstag den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen. Der Streit wirft zudem die Frage auf, wo die rechtlichen Grenzen bei der Handhabung von Streiks im öffentlichen Dienst liegen.
