NRW plant 2026 elf gesetzliche Feiertage – diese Regeln gelten für Geschäfte und Bürger
Lara MeyerNRW plant 2026 elf gesetzliche Feiertage – diese Regeln gelten für Geschäfte und Bürger
Nordrhein-Westfalen (NRW) wird 2026 elf gesetzliche Feiertage begehen. Dazu zählen traditionelle christliche Feste, nationale Gedenktage sowie Tage mit besonderen Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb. Einwohner und Besucher sollten sich frühzeitig vorbereiten, da die meisten Geschäfte und Dienstleistungen an diesen Tagen geschlossen bleiben.
Das Jahr beginnt mit Neujahr am 1. Januar, gefolgt von Karfreitag am 10. April und Ostermontag am 13. April. Der Tag der Arbeit fällt auf den 1. Mai, während Christi Himmelfahrt am 14. Mai begangen wird. Das Pfingstwochenende erstreckt sich vom 23. bis 25. Mai, wobei Pfingstmontag ein gesetzlicher Feiertag ist.
Fronleichnam wird am 4. Juni gefeiert, der Tag der Deutschen Einheit findet am 3. Oktober statt. Allerheiligen folgt am 1. November, während Weihnachten am 25. und 26. Dezember begangen wird. Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt, Reformationstag und der Buß- und Bettag sind in NRW hingegen keine gesetzlichen Feiertage.
An Feiertagen müssen fast alle Betriebe schließen, darunter Geschäfte, Supermärkte und Restaurants. Ausnahmen gelten für Tankstellen, Apotheken, Bäckereien, Kioske sowie Läden in Bahnhöfen oder Flughäfen. Karfreitag und Allerheiligen gelten als "stille Feiertage" mit zusätzlichen Einschränkungen: Unterhaltungsveranstaltungen und laute Aktivitäten sind an diesen Tagen untersagt. Nutzer von Outlook können eine ICS-Datei herunterladen, um die Termine direkt in ihren Kalender zu übernehmen.
Der Feiertagskalender 2026 in NRW entspricht im Umfang dem bundesweiten Durchschnitt und bietet eine Mischung aus religiösen, kulturellen und staatlichen Gedenktagen. Da der Einzelhandel und viele Dienstleistungen an diesen Tagen ruhen, ist eine rechtzeitige Planung für den Einkauf von Grundbedürfnissen ratsam. Die Ausnahmen für systemrelevante Angebote sorgen jedoch dafür, dass die Grundversorgung auch während der Schließzeiten gewährleistet bleibt.






