22 March 2026, 18:08

NRW verschärft Schulgesetze gegen wachsende Gewalt an Schulen

Ein Klassenzimmer mit Schülern, die Gesichtsmasken tragen und auf Bänken und Stehplätzen sitzen, mit Büchern und Gegenständen auf den Tischen und Fenstern, einer Tür, Lampen und Ventilatoren im Hintergrund.

NRW verschärft Schulgesetze gegen wachsende Gewalt an Schulen

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen treibt neue Gesetze voran, um die zunehmende Gewalt und Störungen an Schulen einzudämmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, Lehrkräften und Schulleitungen stärkere rechtliche Befugnisse an die Hand zu geben, um in schweren Fällen schneller handeln zu können. Wie die Behörden betonen, waren in den vergangenen Jahren fast drei Viertel der Schulleiterinnen und Schulleiter in der Region von Gewalt gegen Mitarbeitende betroffen.

Die geplanten Reformen kommen zu einer Zeit, in der Berichte über körperliche Angriffe und Grenzüberschreitungen an Schulen zunehmen. In Nordrhein-Westfalen verzeichneten im vergangenen Jahr 43 Prozent der Schulen körperliche Übergriffe – ein höherer Wert als der Bundesdurchschnitt von 35 Prozent. Das Schulministerium hebt hervor, dass jede Krise maßgeschneiderte Lösungen erfordere, da es keine Patentrezepte für alle Situationen gebe.

Mit dem neuen Gesetz erhalten Schulen erweiterte Eingriffsmöglichkeiten. Lehrkräfte und Schulleitungen könnten Schülerinnen und Schüler in schweren Fällen für bis zu vier Wochen vom Unterricht, einzelnen Fächern oder schulischen Veranstaltungen ausschließen. Bei akuten Bedrohungen oder massiven Störungen soll das Personal zudem die Befugnis erhalten, Betroffene sofort von der Schule zu verweisen.

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Die Reformen präzisieren sowohl "pädagogische Maßnahmen" als auch disziplinarische Schritte. Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Probleme verursachen, könnten künftig in eine andere Klasse versetzt oder für bis zu zwei Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Zwar sind alle Schulen im Land bereits nach geltendem Recht verpflichtet, Schutzkonzepte zu entwickeln – doch Faktoren wie Personalfortbildungen und schulinterne Genehmigungsverfahren beeinflussen, wie wirksam diese in der Praxis umgesetzt werden.

Ziel der Änderungen ist es, die Sicherheit im Schulalltag durch klarere Regeln und schnellere Reaktionen zu verbessern. Schulen sollen mehr Spielraum erhalten, um Gewalt, Bedrohungen und Störungen direkt zu begegnen. Bisher liegen vom Schulministerium noch keine Daten vor, wie viele Einrichtungen derzeit über aktive Interventionspläne verfügen.

Quelle