Planfeststellungsverfahren stockt: Unklare Zeitpläne und fehlende Verantwortliche
Marie KrügerPlanfeststellungsverfahren stockt: Unklare Zeitpläne und fehlende Verantwortliche
Die nächsten Schritte im förmlichen Planfeststellungsverfahren für ein großes Projekt wurden nun skizziert. Der Projektträger wird sich in dieser Phase mit den eingegangenen Einsprüchen befassen und mögliche Änderungen prüfen. Unklar bleibt jedoch weiterhin der Zeitrahmen für diesen Abschnitt.
Sämtliche dokumentierten Einwände werden an Straßenbau NRW, die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, weitergeleitet. Der Projektträger wird anschließend jede während der Anhörungsphase eingereichte Stellungnahme und jeden Einspruch offiziell bearbeiten.
Im Anschluss übernimmt die Planfeststellungsbehörde die Federführung. Sie wird die Unterlagen sichten und über das weitere Vorgehen im Verfahren entscheiden. Die Bezirksregierung Münster hat bestätigt, dass für diese Phase bisher keine konkrete Projektverantwortliche oder kein Projektverantwortlicher benannt wurde.
Wie lange die Prüfphase dauern wird, konnten die Behörden nicht abschätzen. Die Unsicherheit birgt das Risiko von Verzögerungen, bevor die nächsten förmlichen Schritte eingeleitet werden können.
Erst wenn der Projektträger die Bearbeitung der Einsprüche und vorgeschlagenen Änderungen abgeschlossen hat, geht das Verfahren weiter. Die Planfeststellungsbehörde wird dann die Ergebnisse bewerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Für diese Phasen liegt bisher kein verbindlicher Zeitplan vor.
