23 April 2026, 04:10

Polizei NRW scheitert bei Barrierefreiheit – schwere Mängel auf der Website

Whiteboard mit "Beyond Blended Accessibility"-Text, einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW scheitert bei Barrierefreiheit – schwere Mängel auf der Website

Barrierefreiheitsprüfung der Polizei-Website Nordrhein-Westfalen: Noch erhebliche Mängel

Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde nach deutschen Vorschriften auf Barrierefreiheit überprüft. Zwar erfüllt ein Teil der Seite die Anforderungen der BITV 2.0, doch bleiben mehrere zentrale Probleme bestehen. Dazu zählen unzureichende Kontraste, fehlende Beschriftungen sowie falsch umgesetzte Überschriften und Listen.

Laut Prüfbericht erfüllen die Tastaturfokus-Indikatoren nicht das geforderte Mindestkontrastverhältnis von 3:1, was die Navigation für Nutzer:innen erschwert, die auf die Tastatur angewiesen sind. Zudem fehlen bei Formularfeldern die korrekt verknüpften Beschriftungen – ein Hindernis für Nutzer:innen von Screenreadern.

Die Überschriftenhierarchie der Website ist lückenhaft: Überschriften springen zwischen Ebenen, und die korrekte Auszeichnung mit h1–h6-Tags fehlt. Listen werden statt mit den vorgesehenen Listenelementen mit div-Tags umgesetzt, was die semantische Struktur zerstört. Videos ohne Ton bieten weder Textalternativen noch Audiodeskriptionen, sodass sehbehinderte Nutzer:innen ohne Kontext bleiben.

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Auch die Alternativtexte für Bilder sind oft unpassend oder in der falschen Sprache verfasst. Audiodateien liegen ohne Transkripte vor, und obwohl Videos Untertitel besitzen, sind die Schaltflächen zum Ein- und Ausschalten schlecht erkennbar.

Grundlage der Bewertung sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0, die von Behördenwebsites volle Barrierefreiheit verlangen. Trotz der festgestellten Mängel ist die Seite teilweise konform mit der BITV 2.0. Notwendige Nachbesserungen umfassen die Anpassung der Kontraste, die Korrektur der Überschriftenstruktur sowie die Bereitstellung korrekter Beschriftungen und Textalternativen. Die Polizei muss die Defizite beheben, um die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zu erfüllen.

Quelle