26 March 2026, 08:08

Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone nahe Schule – und kommt straffrei davon

Ein Straßenschild mit der Aufschrift "Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor" mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, Leitungen, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone nahe Schule – und kommt straffrei davon

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde: Fast doppelt so schnell wie erlaubt

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Ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde ist kürzlich mit nahezu doppelter Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen – und das in einer Kontrollzone nahe einer Schule, einer Sporthalle und einem Schwimmbad. Obwohl keine sofortigen Maßnahmen ergriffen wurden, wirft der Vorfall Fragen auf, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Fahrrädern geahndet werden.

Die Geschwindigkeitsmessung fand in einer 30er-Zone statt, in der der Radler mit 59 km/h erfasst wurde. Damit gehörte er zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern, die bei der Kontrolle registriert wurden. Trotz des hohen Tempos hielten die Beamten den Mann nicht an, sodass keine Strafe verhängt wurde.

Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle Verkehrsteilnehmer – also auch für Fahrradfahrer. Allerdings sind die Bußgelder für Radler weniger klar geregelt als für Autofahrer. In der Regel müssen Raser auf dem Rad mit Verwarnungen oder Geldstrafen zwischen 15 und 35 Euro rechnen, je nach Situation. Sollte eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden, könnte zudem ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden.

Da der Verstoß in einer Schulzone begangen wurde – wo normalerweise strengere Strafen für Tempoverstöße gelten –, wäre bei einer Kontrolle wohl härter durchgegriffen worden. Da der Radfahrer jedoch nicht angehalten wurde, blieb es bei keiner weiteren Konsequenz. Wäre er gestoppt worden, hätte sich die Strafe nicht am üblichen Bußgeldkatalog für Autos orientiert.

Der Fall zeigt die rechtlichen Grauzonen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Radfahrern auf. Zwar existieren Strafen, doch werden sie im Vergleich zu Verstößen von Kraftfahrzeugen nur selten durchgesetzt. Für den betroffenen Radler bleibt der Vorfall vorerst ohne Folgen – doch er erinnert daran, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten.

Quelle