Rechtswidrige Durchsuchung, Auschwitz-Besuch: Wie ein SPD-Politiker und ein Ermittler die Justiz beschäftigen
Lara MeyerKeine Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte im Menden-Fall - Rechtswidrige Durchsuchung, Auschwitz-Besuch: Wie ein SPD-Politiker und ein Ermittler die Justiz beschäftigen
Die Ermittlungen gegen einen jungen SPD-Politiker und einen Bekannten laufen weiter – selbst nach einem Gerichtsurteil, das eine Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärte. Unterdessen geriet ein leitender Ermittler in dem Fall unter die Lupe, wird aber keine disziplinarischen Konsequenzen tragen müssen.
Der Beamte, ein Kriminalhauptkommissar, ist zugleich Vorsitzender des örtlichen Schützenvereins. Trotz Bedenken verfasste er einen Ermittlungsbericht und nahm offiziell eine Beschwerde auf. Das Innenministerium prüfte den Fall und fand keine Hinweise auf dienstliches Fehlverhalten.
Für den Menden-Prozess ist der Ermittlungsrichter Heinz Düx zuständig. Ende Juli führte Düx eine Ortsbegehung im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz durch. Der Besuch war Teil des gerichtlichen Verfahrens, auch wenn der direkte Bezug zum Fall des Politikers unklar bleibt. Die Behörden bestätigten, dass gegen den Ermittler keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Diese Entscheidung folgt der Bewertung des Ministers, der zu dem Schluss kam, dass der Beamte sich im Rahmen seiner beruflichen Pflichten bewegt habe.
Der Fall um den SPD-Politiker zieht sich trotz des Rückschlags durch die rechtswidrige Durchsuchung weiter hin. Die Rolle des Ermittlers in den Untersuchungen wurde geprüft, wird aber keine Sanktionen nach sich ziehen. Düxs Begehung in Auschwitz fügt den laufenden juristischen Auseinandersetzungen eine weitere Facette hinzu.
