Religiöse Verbote in Krankenhäusern erschweren Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
Marie KrügerReligiöse Verbote in Krankenhäusern erschweren Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland geraten unter wachsenden Druck – immer mehr Krankenhäuser verhängen religiös begründete Verbote. Eine aktuelle, von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zeigt, wie sich die Situation weiter verschärft. Gleichzeitig nehmen rechtliche Auseinandersetzungen und politische Debatten über den Zugang zu Leistungen zu, die zwar gesetzlich erlaubt, aber zunehmend eingeschränkt werden. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich zugunsten von Dr. Joachim Volz, einem Gynäkologen, entschieden, dem am katholischen Klinikum Lippstadt untersagt worden war, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das Urteil ermöglicht es ihm, Patientinnen wieder in seiner Privatpraxis und im Krankenhaus zu behandeln – allerdings unter strengen Auflagen. Die Entscheidung gilt jedoch ausschließlich für Volz und betrifft nicht andere Krankenhäuser mit ähnlichen Richtlinien. Der Fall ist Teil eines größeren Trends. Zwar dürfen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland individuell die Mitwirkung an Abbrüchen verweigern, Krankenhäuser selbst jedoch nicht pauschal. Dennoch steigt die Zahl der Einrichtungen – insbesondere in katholischer oder evangelischer Trägerschaft –, die generelle Verbote verhängen. In Lippstadt hatte das erstinstanzliche Gericht den Ausschluss im Sommer 2025 bestätigt; die Berufungsverhandlung ist nun für den 5. Februar 2026 angesetzt. Als Reaktion darauf hat die grüne Bundestagsabgeordnete Ulle Schauws angekündigt, einen parlamentarischen Antrag einzubringen. Dieser soll Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, verpflichten, Abbrüche anzubieten, wenn keine Alternativen bestehen. Zudem fordert sie eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts, um Sonderprivilegien abzuschaffen – nicht nur in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, sondern generell. Der Antrag hat realistische Erfolgschancen, da Teile der schwarz-roten Koalition ähnliche Maßnahmen bereits unterstützen und die SPD seit Langem auf Verbesserungen drängt. Der politische Druck wächst, während frühere Zusagen auf der Stelle treten. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, Abbrüche als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu verankern und die Versorgung insgesamt zu verbessern. Bisher fehlten jedoch konkrete Schritte. Die juristischen und politischen Kämpfe um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen werden anhalten. Krankenhäuser mit kirchlicher Bindung sehen sich zunehmend mit Kritik an ihren Richtlinien konfrontiert, während die Politik über Reformen nachdenkt, um die Versorgung zu sichern. Für Patientinnen in vielen Regionen bleibt die Realität jedoch schwierig: Legale Leistungen werden immer schwerer zugänglich.
