Softair-Pistole auf Passantin gerichtet: Zwei Jugendliche vor Gericht
Zwei Jugendliche in Lüdenscheid sind nach einem Vorfall angeklagt worden, bei dem sie angeblich mit einer Softair-Pistole auf eine Passantin geschossen haben. Die Tat ereignete sich am 11. Februar 2026 auf der Altenaer Straße, wo die Polizei einschritt, nachdem die Frau zum Ziel der Angreifer geworden war. Die Behörden warnen, dass das Mitführen oder Benutzen solcher Attrappenwaffen in der Öffentlichkeit illegal ist und zu ernsten Verwechslungen führen kann.
Der Konflikt eskalierte, als die Frau die beiden Minderjährigen aufforderte, das Abfeuern von Plastikgeschossen auf dem Parkplatz eines Discounters zu unterlassen. Statt einzulenken, sollen die Jugendlichen die Softair-Pistole stattdessen auf sie gerichtet und sie verbal beleidigt haben. Die Frau blieb unverletzt, doch die Polizei wurde zum Einsatzort gerufen.
Die Beamten beschuldigten das Duo, gegen das deutsche Waffengesetz zu verstoßen. Nach der polizeilichen Behandlung wurden die Jugendlichen in die Obhut ihrer Eltern entlassen. Die Polizei betonte erneut, dass selbst Spielzeugwaffen nicht in öffentlichen Räumen mitgeführt oder abgefeuert werden dürfen, da sie leicht mit echten Schusswaffen verwechselt werden können.
Der Vorfall erinnert an frühere Fälle, in denen Attrappenwaffen zu gefährlichen Missverständnissen führten. Die Behörden weisen weiterhin darauf hin, dass ein solches Verhalten nicht nur strafbar ist, sondern auch das Risiko birgt, in ernsthaftere Auseinandersetzungen zu münden.
Den Jugendlichen drohen nun rechtliche Konsequenzen für ihr Handeln. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffengesetze – selbst bei nicht tödlichen Nachbildungen. Die Polizei appellierte erneut an die Bevölkerung, auf das Benutzen oder Zeigen von Schusswaffen-Attrappen in öffentlichen Bereichen zu verzichten.
Muster von Soft-Luftwaffen-Vorfällen in deutschen Schulen aufgedeckt
Ein breiteres Muster des Missbrauchs von Soft-Luftwaffen durch Minderjährige hat sich über Deutschland herauskristallisiert. Zu den recenten Fällen gehören:
- Ein 14-jähriger Schüler in Bargteheide, der am 4. Februar eine Soft-Luftpistole mit in die Schule brachte und damit eine Polizei-Reaktion auslöste.
- Maskierte Jugendliche, die auf dem Schulhof einer anderen Schule eine simulierte 'Schönschützen-Situation' veranstalteten, über die in einem anderen Fall berichtet wurde. Diese Fälle unterstreichen die wachsenden Bedenken über den Einsatz von Nachbauten von Waffen in Bildungseinrichtungen, wobei die Behörden nun einen Zusammenhang mit erhöhten öffentlichen Sicherheitsrisiken herstellen.