15 April 2026, 08:08

Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück

Papier mit handgeschriebener Textzeile "Neustädter Markt, die Wahl, Herr Williams' Vorschlag für gegen Mehrheit."

Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück

Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Jeder der Einsprüche bezog sich auf die mathematische Methode, mit der die Sitze verteilt wurden. Die Behörden erklärten sie für unzulässig, da die vorgebrachten rechtlichen Argumente nicht stichhaltig waren.

Die Beschwerden waren von den Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem AfD-Stadtsprecher Bodo Gilz eingereicht worden. Sie hatten eine Überprüfung des Berechnungsverfahrens nach der Wahl gefordert.

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Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen können Wähler oder Parteien Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anfechten. Die Einsprechenden argumentierten, dass die angewandte Methode zur Sitzverteilung fehlerhaft sei und neu geprüft werden müsse. Die Verwaltung kam jedoch zu dem Schluss, dass die angeführten Satzungen für Rats- und Ausschussverfahren in diesem Fall nicht anwendbar seien.

Die erste Bewertung solcher Einsprüche obliegt dem neu gebildeten Wahlprüfungsausschuss. Dieser wird seine Prüfung aufnehmen, sobald der Rat zu seiner ersten konstituierenden Sitzung zusammenkommt. Die endgültige Entscheidung über die Einsprüche liegt dann bei den neu gewählten Ratsmitgliedern.

Trotz der Ablehnung konzentrierten sich die Bedenken der Einsprechenden auf das technische Verfahren hinter der Sitzverteilung. Ihr Vorstoß scheiterte, weil die rechtliche Grundlage für diese Art von Streitfall als unpassend eingestuft wurde.

Die Einsprüche wurden zwar abgewiesen, doch der Wahlprüfungsausschuss wird sie im Rahmen des üblichen Verfahrens dennoch prüfen. Letztlich wird der neu gewählte Rat entscheiden, ob die Sitzverteilung Bestand hat oder angepasst werden muss. Dies entspricht dem etablierten Verfahren zur Behandlung wahlbezogener Streitigkeiten in der Region.

Quelle