16 April 2026, 18:09

Stichwahl in Düren: Kreiskommissar wird am 28. September 2025 gewählt

Frau mit blauem Kopftuch, die einen Zettel an einer Wahllokal-Urne hält.

Stichwahl in Düren: Kreiskommissar wird am 28. September 2025 gewählt

Stichwahl für den Posten des Kreiskommissars in Düren am 28. September 2025

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Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet in Düren die Stichwahl für das Amt des Kreiskommissars statt. Wählerinnen und Wähler, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, müssen für die Brief- und Präsenzwahl aktualisierte Verfahren beachten.

Wer vor der Erstwahl die Briefwahl beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt. Für neue Anträge auf Briefwahl müssen Bürgerinnen und Bürger bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, ihre persönlichen Daten, eine Unterschrift sowie die Zustelladresse einreichen. Die Beantragung ist per QR-Code, online oder schriftlich möglich. Familien oder Ehepaare, die gemeinsam antragen, müssen die Angaben und Unterschriften aller wahlberechtigten Personen angeben.

Falls die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang nächster Woche eingehen, sollten Wählerinnen und Wähler bis Samstag, den 27. September, 12:00 Uhr, beim Wahlamt Düren Ersatzdokumente anfordern. Der ursprüngliche Wahlbenachrichtigungsbrief vom 14. September bleibt für die Stichwahl gültig.

Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Abstimmung am 14. September. Weitere Informationen zu beiden Wahlverfahren sind auf der offiziellen Website der Stadt unter www.ourwebsite/verwaltung-politik/politik/wahlen/kommunalwahlen abrufbar.

Das Wahlamt hat klare Fristen für die Beantragung und den Ersatz von Briefwahlunterlagen festgelegt. Bei Fragen können sich Wählerinnen und Wähler direkt an das Wahlamt Düren wenden. Die Stichwahl entscheidet über die endgültige Besetzung des Amts des Kreiskommissars.

Quelle