23 March 2026, 16:08

Strenges Rodungsverbot 2026: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald hoher, grüner Bäume mit einem grünen Zaun auf der rechten Seite.

Strenges Rodungsverbot 2026: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Bundesweites Rodungsverbot: Baum- und Heckenschnitt von März bis September 2026 untersagt

Vom 1. März bis zum 30. September 2026 gilt bundesweit ein striktes Verbot, Bäume oder Hecken zu fällen, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Die Regelung soll brütende Vögel und andere Wildtiere in ihrer empfindlichsten Phase schützen. Anwohner und Grundstücksbesitzer müssen die Vorschriften einhalten – Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Die gesetzliche Schutzfrist umfasst sowohl natürliche Landschaften als auch private Gärten. Sie verhindert Störungen von brütenden Vögeln, Fledermäusen und Amphibien, die auf Hecken, Sträucher und Bäume als Nist- und Rückzugsorte angewiesen sind. Besonders betroffen sind Arten, die nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt sind und in den letzten Jahren zunehmend unter Lebensraumverlust leiden.

Ausnahmen und Genehmigungspflichten In bestimmten Fällen sind Arbeiten dennoch zulässig – etwa aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrslenkung oder bei gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Selbst außerhalb der Schutzzeit können jedoch größere Baumschnittarbeiten oder das Fällen alter Bäume eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Wer solche Vorhaben plant, muss sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen, ob eine Ausnahme greift.

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Leichter Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern ist noch bis zum 28. Februar 2026 erlaubt. Dennoch sollten Bürger vor jedem Eingriff die Behörde um Rat fragen. Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Ziel: Schutz kritischer Lebensräume Die Regelung stellt sicher, dass wichtige Habitate während der Brut- und Winterruhezeiten ungestört bleiben. Wer Unsicherheiten hat oder eine Genehmigung für Schnittmaßnahmen benötigt, kann sich per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamts wenden: [email protected].

Die Einhaltung der Vorschriften trägt dazu bei, die heimische Tierwelt zu bewahren – und schützt gleichzeitig vor rechtlichen Konsequenzen.

Quelle