17 June 2026, 19:27

Waffenrecht in Wuppertal: Neue Meldepflichten und behördliche Beratung

Informationen zum Waffengesetz

Waffenrecht in Wuppertal: Neue Meldepflichten und behördliche Beratung

Die Kreispolizeibehörde Wuppertal ist für die Umsetzung des Waffenrechts und die Erteilung von Waffenbesitzkarten in Nordrhein-Westfalen zuständig. Ein neues Flyer des Bundesinnenministeriums (BMI) zu den Meldepflichten beim privaten Kauf und Verkauf von Waffen steht nun zum Download bereit. Das Waffengesetz regelt in Deutschland den privaten Erwerb und Besitz von Schusswaffen.

Das Waffenbüro der Polizeipräsidiums Wuppertal beantwortet Anfragen zu waffenrechtlichen Genehmigungen und Vorschriften. Es ist telefonisch dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 12 bis 15 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten können Anfragen per E-Mail gestellt werden.

Für persönliche Beratungen ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich. Anträge und Unterlagen sind an die Wuppertaler Polizeidirektion, ZA 1.2 – Waffenrecht, Postfach 201453, 42285 Wuppertal zu richten.

Auf der Landeswebsite der Polizei NRW finden sich allgemeine Informationen zum Waffenrecht. Am 30. August 2023 präzisierte das Oberverwaltungsgericht NRW die Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffen- und Munitionsschränke.

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In Deutschland ist für den Umgang mit Waffen – insbesondere Schusswaffen – häufig eine behördliche Erlaubnis Pflicht. Die Kreispolizeibehörde Wuppertal bleibt erste Anlaufstelle für Genehmigungen und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Der neue BMI-Flyer bietet zusätzliche Hinweise zu den Meldepflichten bei privaten Waffengeschäften.

Quelle