10 May 2026, 08:08

Zoll stoppt historischen M29C-Weasel-Panzer auf der A2 wegen fehlender Papiere

Schwarz-weißes Papier betitelt "Vast German War Material Surrendered to Allies" mit detaillierten Illustrationen von übergebenen deutschen Militärfahrzeugen, Schiffen und Ausrüstung.

Zoll stoppt historischen M29C-Weasel-Panzer auf der A2 wegen fehlender Papiere

Zollbeamte des Hauptzollamts Bielefeld haben kürzlich auf der Autobahn A2 eine ungewöhnliche Kontrolle durchgeführt. Ein mit norwegischem Kennzeichen zugelassener Transporter, der ein seltenes Fahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg beförderte, wurde angehalten, weil die erforderlichen Einfuhrundlagen nicht vorgelegt werden konnten. Der 38-jährige Fahrer transportierte das historische Kettenfahrzeug von Norwegen nach Frankreich, wo es verkauft werden sollte.

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Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen M29C Weasel, ein ungepanzertes amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich im Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde. Zwar verfügte der Fahrer über eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden, ihm fehlten jedoch die notwendigen Zollpapiere für die Einfuhr in die EU. Diese Unterlassung führte zu einer eingehenden Überprüfung durch die deutschen Zollbeamten.

Der geschätzte Wert des M29C Weasel belief sich auf 12.500 Norwegische Kronen – ein Betrag, der den zollfreien Freigrenzwert für Waren, die in die EU eingeführt werden, deutlich überstieg. Für Reisende, die auf dem Luft- oder Seeweg anreisen, liegt die Freigrenze bei 430 Euro, während Personen unter 15 Jahren bis zu 175 Euro zollfrei einführen dürfen. Bei allgemeinen Importen aus Nicht-EU-Staaten beträgt die zollfreie Grenze 300 Euro.

Wegen der fehlenden Dokumente und des Verdachts auf Zollhinterziehung musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro hinterlegen. Dieser Betrag deckte die zu erwartenden Einfuhrabgaben sowie eine mögliche Strafe ab, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte. Der Fall hat mittlerweile ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ausgelöst.

Das Hauptzollamt Bielefeld weist Reisende darauf hin, dass Waren, die die zollfreien Freigrenzen überschreiten, bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten deklariert werden müssen. Werden diese Grenzen überschritten, fallen Einfuhrabgaben an. Für weitere Rückfragen steht das Amt unter der Telefonnummer (0521) 3047-1095 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung.

Quelle