06 March 2026, 20:07

Zoll stoppt rumänischen Transporter mit undeklariertem BMW und verbotener Waffe auf der A44

Ein Computerbildschirm mit einer Beschlagnahmungsbenachrichtigung, auf der in fetter schwarzer Schrift der Text 'Diese verdeckte Website wurde beschlagnahmt' steht, umgeben von einem weißen Rand und dem Logo der niederländischen Nationalpolizei, ein Schild mit einem blauen Hintergrund und einem weißen Stern in der Mitte.

Zoll stoppt rumänischen Transporter mit undeklariertem BMW und verbotener Waffe auf der A44

Zollbeamte hielten bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A44 einen in Rumänien zugelassenen Transporter an. Bei der Durchsuchung entdeckten sie nicht deklarierte Waren, einen defekten BMW X6 auf einem Anhänger sowie ein Wärmebild-Zielfernrohr – eine in Deutschland nach dem Waffengesetz (WaffG) verbotene Waffe. Die beiden Insassen, beide rumänische Staatsbürger, müssen sich nun wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Waffenrecht strafrechtlich verantworten.

Der Fahrer und der Beifahrer gaben an, im Auftrag einer rumänischen Spedition Waren aus dem Vereinigten Königreich nach Rumänien zu transportieren. Allerdings konnten sie weder Zollerklärungen noch Einfuhrundlagen oder Nachweise über gezollte Abgaben für die Waren oder den BMW X6 vorlegen. Das Fahrzeug, das für die Zollbewertung mit 4.000 Euro angesetzt wurde, wies einen defekten Turbolader auf und erfüllte nicht die Kriterien für eine zollfreie Einfuhr als Umzugsgut.

Bei der Durchsuchung stießen die Beamten zudem auf ein verstecktes Wärmebildgerät mit integrierter Montageschiene, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird. Die Behörden beschlagnahmten das Zielfernrohr umgehend.

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Um ihre Freilassung zu erwirken, beglichen die Männer die ausstehenden Einfuhrabgaben in Höhe von 3.250 Euro und hinterlegten eine gerichtlich angeordnete Kaution von 4.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat den Zoll inzwischen mit weiteren Ermittlungen in dem Fall beauftragt.

Die beiden Reisenden durften nach Begleichung der finanziellen Sanktionen ihre Fahrt fortsetzen. Ihnen drohen nun Anklagen wegen unterlassener Warendeklaration, Zollhinterziehung und des illegalen Transports einer verbotenen Waffe. Die Ermittlungen laufen unter der Aufsicht von Zoll und Staatsanwaltschaft weiter.

Quelle