Zoll stoppt Schmuggler mit illegalen Feuerwerkskörpern und undeklarierter Ware auf der A44
Lara MeyerZoll stoppt Schmuggler mit illegalen Feuerwerkskörpern und undeklarierter Ware auf der A44
Zollbeamte in Bielefeld haben auf der Autobahn A44 einen in Rumänien zugelassenen Kleintransporter mit undeklarierter Ware beschlagnahmt. Das Fahrzeug, das von zwei britischen Männern gesteuert wurde, enthielt illegale Feuerwerkskörper sowie eine Reihe weiterer Artikel ohne die erforderlichen Importpapiere. Die Behörden ermitteln nun wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
Der Vorfall begann, als die Beamten den Transporter in der Nähe von Arminia Bielefeld anhielten. Im Inneren entdeckten sie vier Kartons mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F3, die in Deutschland verboten sind. Neben den Sprengstoffen befanden sich im Fahrzeug Elektronikgeräte, Haushaltsgeräte, Kleidung, Lebensmittel, Schuhe, Werkzeuge, Möbel, Spielzeug und sogar ein Go-Kart. Zudem wurden nicht konforme E-Zigaretten unter den Waren gefunden.
Die beiden Insassen – ein 41-jähriger Beifahrer, dem der Transporter gehörte, sowie der Fahrer – konnten die für den Import der Waren in die EU notwendigen Zolldokumente nicht vorlegen. Die Ladung sollte angeblich an Privatkäufer in Rumänien geliefert werden. Bevor die Männer ihre Reise fortsetzen durften, mussten sie rund 2.200 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben begleichen und zusätzlich 2.500 Euro als Sicherheit für mögliche Strafzahlungen hinterlegen. Die Zollfahndungsstelle Essen hat den Fall im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg übernommen. Die Identität der Beschuldigten wurde nicht bekannt gegeben, doch die Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Sprengstoffrecht laufen weiter.
Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper und die undeklarierten Waren bleiben vorerst als Beweismittel sichergestellt. Die beiden Männer wurden vorläufig auf freien Fuß gesetzt, müssen jedoch je nach Ergebnis der Untersuchungen mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ob zusätzliche Anklagepunkte erhoben werden, steht noch nicht fest.
