Bergisch Gladbach plant Neugestaltung des Industrieareals an der Sander Straße
Lara MeyerBergisch Gladbach plant Neugestaltung des Industrieareals an der Sander Straße
Die Stadt Bergisch Gladbach hat das ehemalige Industriegelände an der Sander Straße 37–47 erworben. Nun laufen die Planungen für die Neugestaltung des Areals, wobei die Abrissarbeiten bereits begonnen haben. Die Verantwortlichen möchten die Anwohner während des gesamten Projekts auf dem Laufenden halten und prüfen derzeit auch eine mögliche spätere Nutzung als Grundschule.
Auf dem Gelände befand sich einst ein Metallverarbeitungsbetrieb, der von den 1970er-Jahren bis in die frühen 2000er-Jahre hinein produzierte. Zwischen 2012 und 2015 wurden Teile des Areals abgerissen und zu gemischt genutzten Gewerbe- und Wohnflächen umgestaltet. Mit dem jüngsten Kauf im Jahr 2025 vollzieht sich nun der vollständige Wandel hin zu modernem Wohnraum.
Bevor die Abrissarbeiten begannen, wurden ein geotechnisches Gutachten sowie statische Bewertungen erstellt. Spezialisierte Firmen begleiten den Prozess, überwachen die Hangstabilität, schützen angrenzende Grundstücke und sorgen für die Verkehrssicherheit. Neue Erkenntnisse werden dokumentiert, und nach Abschluss der Arbeiten wird ein Abschlussbericht vorgelegt.
Der Verkäufer bleibt bis auf Weiteres für den Abriss verantwortlich, der auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Genehmigungen erfolgt. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und der Bestätigung, dass das Gelände nicht belastet ist, gehen Eigentum und alle rechtlichen Verpflichtungen auf die Stadt über. Das Areal gilt nach der deutschen Bauordnung als unbeplanter Innenbereich, sodass die Bebauung sich in den Charakter der umliegenden Nachbarschaft einfügen muss.
Die Stadtverwaltung betont die Bedeutung von Transparenz und plant, die Bürger regelmäßig zu informieren sowie den Dialog über die weitere Ausrichtung des Projekts offen zu führen.
Derzeit laufen die Abrissarbeiten, während die Stadt die Möglichkeit prüft, auf dem Gelände eine Grundschule zu errichten. Die endgültige Übergabe hängt von der Erfüllung aller vertraglichen und umweltrechtlichen Auflagen ab. Die Anwohner werden auch künftig über den Fortschritt der Neugestaltung informiert.