Bielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei ETA-Reiseantrag für UK
Marie KrügerBielefelder Paar entgeht nur knapp Betrug bei ETA-Reiseantrag für UK
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellte. Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen ungewöhnlich hohe Gebühren aufgefallen waren. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Warnungen vor gefälschten Seiten, die Reisende abziehen wollen, die eine elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) beantragen.
Das Paar hatte den Antragsprozess begonnen, nachdem es die Website über eine Onlinesuche gefunden hatte. Es gab persönliche Daten und Kreditkarteninformationen ein – in dem Glauben, es handele sich um das offizielle Portal. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich der Gesamtbetrag auf etwa 240 Euro, was deutlich über der tatsächlichen ETA-Gebühr von 18,50 Euro pro Person lag.
Misstrauisch wegen der hohen Kosten, brachen sie die Transaktion ab und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte die Kreditkarte, um weitere Abbuchungen zu verhindern. Anschließend erstattete das Paar online Anzeige, um den versuchten Betrug zu dokumentieren.
Die britischen Behörden verlangen, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website eingereicht werden: gov.uk/eta. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, die Authentizität von Websites vor der Eingabe sensibler Daten zu überprüfen. Die Polizei warnt bereits seit fast einem Jahr vor ähnlichen Betrugsmaschen, wobei die genaue Zahl der gemeldeten Fälle unklar bleibt.
Der Vorfall erinnert daran, wie wichtig es ist, Websites für Reiseerlaubnisse vor der Weitergabe persönlicher oder finanzieller Daten genau zu prüfen. Offizielle ETAs kosten 18,50 Euro und müssen über die offiziellen Kanäle der britischen Regierung beantragt werden. Reisende werden aufgefordert, wachsam gegenüber täuschend echt wirkenden Angeboten zu bleiben.






