26 March 2026, 08:08

Eicherhof bekommt 2026 eine neue Brücke – fünf Tage Vollsperrung geplant

Stadtstraße mit einer Fußgängerbrücke darüber, Fahrzeuge auf der Straße, Strommasten mit Kabeln, Ampeln, Schilder, Gebäude mit Fenstern, Bäume und ein Himmel als Hintergrund.

Eicherhof bekommt 2026 eine neue Brücke – fünf Tage Vollsperrung geplant

Historische Holzbrücke in Eicherhof wird 2026 wegen Baufälligkeit ersetzt

Die seit Langem bestehende Fuß- und Radwegbrücke in Eicherhof, die den Lerbacher Weg mit der Straße Am Rübezahlwald verbindet, wird im kommenden Jahr aufgrund von statischen Mängeln erneuert. Nach jahrelanger Nutzung ist die Konstruktion in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Bauarbeiten beginnen am 27. März 2026 und sehen eine vollständige Sperrung für fünf Tage vor.

Die alte Brücke über den Scheidtbach weist erhebliche Abnutzungserscheinungen auf – das hölzerne Tragwerk gilt nicht mehr als standsicher und stellt ein Risiko für die öffentliche Nutzung dar. Wie die Behörden bestätigten, wird das Bauwerk vollständig abgerissen und durch einen Neubau in moderner Bauweise ersetzt.

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Der anliegende Verbindungsweg bleibt vom 27. bis 31. März 2026 komplett gesperrt, sodass weder Fußgänger noch Radfahrer die Strecke passieren können. Die Baustelle wird durch Hinweisschilder gekennzeichnet und mit Absperrungen gesichert, um unbefugtes Betreten zu verhindern. Im Rahmen der Arbeiten werden zudem kleinere Anpassungen am umliegenden Gelände vorgenommen.

Anwohner und Pendler werden aufgefordert, für den Zeitraum der Sperrung Ausweichrouten zu planen. Die Fertigstellung des Projekts ist für den 31. März 2026 vorgesehen; die neue Brücke soll unmittelbar danach für den Verkehr freigegeben werden.

Mit dem Neubau werden langjährige Sicherheitsmängel der alten Holzkonstruktion behoben. Nach Abschluss der Arbeiten steht den Fußgängern und Radfahrern in der Region wieder eine wichtige Querungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Behörden betonen, dass die Baustelle bis zur endgültigen Fertigstellung nicht betreten werden darf.

Quelle