19 March 2026, 18:09

Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern

Ein Feld von Windrädern auf einer grünen Wiese mit Bäumen im Hintergrund und Wolken am Himmel, wahrscheinlich Teil eines Windparks in den Niederlanden.

Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Clubs ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzbedrohende Gefahr für dessen Betrieb darstellen.

Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, die Windräder würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Das Gericht hielt diese Bedenken jedoch für nicht ausreichend belegt.

Streitpunkt war ein geplanter Windpark in einer ausgewiesenen Energiezone südöstlich von Meschede. Der Club behauptete, die Anlagen würden insbesondere bei höheren Windgeschwindigkeiten riskante Bedingungen schaffen und zu häufigeren Flugabsagen zwingen.

Aktuell gelten bereits Flugverbote bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde. Das Gericht stellte fest, dass der Flugbetrieb auch mit den Windrädern bei Geschwindigkeiten unter 20 Kilometer pro Stunde sicher fortgeführt werden könne. Zudem wies es die Befürchtungen verstärkter Turbulenzen zurück, da die vorgebrachten Beweise diese nicht stützten.

In seiner Begründung betonte das Gericht, der Verein sei im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Projekt den regionalen Planungsvorschriften entspreche und keinen Anlass für eine einstweilige Unterlassung biete.

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Das Fluggelände des Vereins zählt zu den frequentiertesten seiner Art in Nordrhein-Westfalen. Dennoch sah das Gericht keine Gründe, den Bau zu stoppen – der Windpark kann nun wie geplant realisiert werden.

Die Entscheidung ebnet den Weg für die Umsetzung des Projekts ohne rechtliche Hindernisse. Der Verein muss sich an die neuen Gegebenheiten anpassen, wobei die bestehenden Windgeschwindigkeitsbegrenzungen unverändert bleiben. Vorerst gelten für die Flüge dieselben Sicherheitsregeln wie bisher.

Quelle