IS-Kämpfer aus Warendorf verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Elias KellerVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Kämpfer aus Warendorf verliert letzten Rechtsstreit gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte entschieden, dass er nach Zusicherungen der dortigen Behörden nun nach Tadschikistan abgeschoben werden kann. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten und ein früheres Abschiebeverbot, das wegen der Gefahr von Folter verhängt worden war.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dem IS anzuschließen. Zwei Jahre später verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
2018 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Abschiebung gestoppt – mit Verweis auf Folterrisiken in Tadschikistan. Doch 2024 gaben tadschikische Behörden Garantien ab, dass ihm keine Misshandlung drohe. Daraufhin wurde das Abschiebeverbot aufgehoben.
Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, es gebe "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung". Der Mann legte Berufung ein, doch das Gericht wies seine Klage im August 2024 ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung später und begründete dies damit, dass sich die Umstände mittlerweile so verändert hätten, dass eine neue Risikobewertung gerechtfertigt sei.
Deutschlands Vorgehen bei der Abschiebung ausländischer Kämpfer hat sich seit 2018 verschärft. Strengere Gesetze im Rahmen des Aufenthaltsrechts ermöglichen nun Abschiebungen bei Terrorverdacht oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Bis 2025 wurden über 8.000 Menschen abgeschoben, vor allem nach Georgien, Albanien und in die Türkei. Zwar gibt es keine dokumentierten Sonderabkommen mit zentralasiatischen Staaten über IS-Kämpfer, doch bleiben die Sicherheitsbedenken angesichts islamistischer Gruppen in der Region bestehen.
Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kann die Abschiebung des Mannes nach Tadschikistan nun vollzogen werden. Die deutschen Behörden stützen sich dabei auf die Zusagen der tadschikischen Seite, um das frühere Verbot aufzuheben. Der Fall steht exemplarisch für die verschärften Bemühungen, Abschiebungen von Personen mit Terrorbezug durchzusetzen – gestützt auf die verschärften Einwanderungsregeln.






