06 January 2026, 22:20

Münster schafft E-Schrott-Container ab – warum das Brände verhindern soll

Ein Raum mit einem Tisch, auf dem ein Laptop, Lautsprecher, Monitor, Tastatur, Ball, Maus, Scanner und Papiere stehen, sowie einem weiteren Tisch mit Elektronikgeräten im Hintergrund und Charts und Postern an der Wand.

Münster schafft E-Schrott-Container ab – warum das Brände verhindern soll

Münsters Abfallwirtschaftsbetrieb awm entfernt alle Annahmestellen für kleine Elektrogeräte

Der kommunale Entsorgungsbetrieb awm in Münster baut alle Sammelcontainer für kleine Elektroaltgeräte an den Recyclinghöfen ab. Die Maßnahme folgt einer Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), die Brandrisiken durch Batterien verringern soll. Bis Mitte Februar 2026 werden die derzeit 50 genutzten E-Container verschwunden sein.

Künftig müssen Bürger defekte Toaster, Handys oder ähnliche Geräte direkt an speziellen Annahmestellen beim Personal abgeben – statt sie wie bisher in die Container zu werfen.

Hintergrund der Entscheidung sind wiederholte Brände, die durch Lithium-Ionen-Batterien in den E-Schrott-Containern ausgelöst wurden. Das überarbeitete ElektroG schreibt vor, dass awm die 50 Container aus Sicherheitsgründen abschaffen und gleichzeitig die Recyclingquoten erhöhen muss. Die Umstellung soll bis Februar 2026 abgeschlossen sein.

Neue Pflichten für Entsorger und Händler Ab dem 1. Januar 2026 müssen öffentliche Abfallträger wie awm zudem gebrauchte Lithium-Ionen-Batterien aus E-Bikes oder E-Scootern ohne Kaufnachweis annehmen. Dies entspricht der EU-Batterieverordnung, die Hersteller verpflichtet, flächendeckende Sammelsysteme für alle Batterietypen einzurichten. Bürger können bis zu drei Leichtfahrzeug-Batterien kostenlos an den Recyclinghöfen abgeben.

Auch der Handel steht in der Pflicht: Geschäfte, die Batterien oder Elektrogeräte verkaufen, müssen Altgeräte unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen. So dürfen etwa Händler, die E-Zigaretten anbieten, gebrauchte Batterien oder Ladegeräte nicht mehr ablehnen – selbst wenn Kunden keinen Neukauf tätigen. Gleiches gilt für Kleingeräte: Läden müssen die Rückgabe akzeptieren, unabhängig von einem Neuwerb.

Sicherere Entsorgung, strengere Regeln Die Änderungen sollen die Entsorgung von Elektroschrott sicherer machen und für Händler sowie Entsorgungsbetriebe strengere Vorgaben schaffen. Durch den Abbau der Sammelcontainer will awm Batteriebrände verhindern, während die neuen Gesetze dafür sorgen, dass mehr Batterien und Geräte recycelt werden. Bürger, Einzelhändler und Hersteller tragen nun erweiterte Verantwortungen im Rahmen der novellierten Vorschriften.

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Bei Fragen steht der awm-Kundenservice unter +49 251 6052-53 zur Verfügung. Der Betrieb rät Bürgern, defekte Geräte künftig direkt an den Recyclinghöfen oder bei teilnehmenden Händlern abzugeben – und nicht in Containern zu entsorgen.