08 January 2026, 00:20

NRW-Ehrenamtskarte startet in Essen: Mehr Vorteile für Freiwillige in ganz NRW

Eine große Menge Menschen mit Schildern und Plakaten, mit US-Flaggen und Gebäuden im Hintergrund.

NRW-Ehrenamtskarte startet in Essen: Mehr Vorteile für Freiwillige in ganz NRW

Neues Rabattsystem für Ehrenamtliche in Essen gestartet

In Essen ist ein neues Ermäßigungsprogramm für Freiwillige an den Start gegangen: Die NRW-Ehrenamtskarte löst den bisherigen Essen-Pass für Ehrenamtliche ab und bietet Vorteile in ganz Nordrhein-Westfalen. Bestehende Pässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, Neuanträge für das alte System werden jedoch nicht mehr entgegengenommen.

Die NRW-Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt von Landesregierung und Kommunen. Sie ermöglicht ermäßigten Eintritt in öffentliche und private Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen in teilnehmenden Städten, Kreisen und Gemeinden. Um die Karte zu erhalten, müssen Ehrenamtliche bestimmte Voraussetzungen erfüllen: mindestens fünf Stunden freiwillige Arbeit pro Woche oder 250 Stunden im Jahr. Zudem dürfen sie nur eine Aufwandsentschädigung erhalten, keine festen Zahlungen. Aktuell wird diskutiert, die Mindeststundenzahl auf 200 zu senken – selbst für diejenigen, die bis zur steuerfreien Ehrenamtspauschale verdienen –, doch vorerst bleibt die Regelung unverändert.

Anträge können über die NRW-Ehrenamtskarte-App oder per Formular gestellt werden. Alternativ ist eine Beantragung über das Bürgerengagement- und Ehrenamtsbüro der Stadt Essen möglich, und zwar über das städtische Online-Portal. Die Karte ist Teil einer umfassenden Initiative, um ehrenamtliches Engagement in der Region stärker zu würdigen und zu unterstützen. Der alte Essen-Pass nahm zu Jahresbeginn keine neuen Anträge mehr an. Wer bereits einen Besitz hat, kann ihn jedoch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiter nutzen.

Die NRW-Ehrenamtskarte ist nun der zentrale Zugang zu Rabatten für Ehrenamtliche in Essen – mit erweiterten Vorteilen, die über die Stadtgrenzen hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen gelten. Voraussetzung bleibt ein Mindesteinsatz von 250 Stunden pro Jahr, wobei neben der Aufwandsentschädigung keine weiteren festen Zahlungen fließen dürfen.

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