Neue Heizungsregeln: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen
Neue deutsche Vorschriften zu Heizung und Energieeffizienz bringen Veränderungen für Vermieter und Mieter mit sich. Die Regelungen umfassen alles – von Heizkostenverteilern bis hin zu Pflichtprüfungen für Wärmepumpen. Mieter haben nun mehr Rechte, wenn Vermieter die aktualisierten Anforderungen nicht einhalten.
Detlef Poullie berichtet für den Extra-Tipp über die neuesten Gesetze, die Mehrfamilienhäuser betreffen. Die Änderungen zielen auf mehr Transparenz und Effizienz ab – doch einige Vermieter hinken hinterher.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung mussten veraltete Verdunstungsröhren-Heizkostenverteiler bis zum 31. Dezember 2021 durch moderne, elektronische Modelle ersetzen, die ferngelesen werden können. Zwar drohen bei Fristversäumnis keine direkten Strafen, doch können Mieter ihre Heizkosten um bis zu 3 Prozent kürzen, wenn Vermieter die gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkV) nicht erfüllen.
Die vollständige Nachrüstpflicht für bestehende, nicht konforme Geräte endet am 31. Dezember 2026. Aktuell verfügen in Nordrhein-Westfalen erst 61 Prozent der Mietwohnungen über die vorgeschriebenen Heizkostenverteiler. Zudem können Mieter Mietminderungen durchsetzen, falls Vermieter die notwendige Ausstattung nicht bereitstellen.
Für Wärmepumpen, die 2024 installiert werden, ist bereits 2023 eine Betriebsprüfung vorgeschrieben – danach alle zwei Jahre. Dabei werden hydraulischer Abgleich, Rohrdämmung, Effizienztests und die Messung des Leistungsfaktors überprüft. Zudem müssen Vermieter Zähler installieren, die den Stromverbrauch der Wärmepumpe erfassen, sodass Mieter nachvollziehen können, ob die Heizung allein durch die Wärmepumpe oder zusätzlich durch ein Backup-System erfolgte.
Weitere Bestimmungen verlangen von Vermietern, jährlich die tatsächlichen Energiekosten und CO₂-Emissionen offenzulegen. Rauchmelder, die 2016 eingebaut wurden, müssen bis 2023 ausgetauscht werden, da ihre Sensoren nach zehn Jahren ausfallen können.
Mieter haben nun klarere Möglichkeiten, gegen Verstöße vorzugehen – von Rechnungskürzungen bis hin zu möglichen Klagen. Zwar drohen Vermietern keine sofortigen Bußgelder, doch riskieren sie bei Nichteinhaltung der Vorschriften Streitigkeiten und finanzielle Nachteile. Die Änderungen sollen zu mehr Transparenz und Effizienz im Energieverbrauch von Gebäuden führen.






