Neues Namensrecht 2025: Mehr Flexibilität für Familien und Standesämter
Leon KrausNeues Namensrecht 2025: Mehr Flexibilität für Familien und Standesämter
Rund 60 Standesbeamte aus dem gesamten Kreis trafen sich am Mittwoch, dem 9. Oktober 2025, in Ibbenbüren zu ihrer jährlichen Herbstfortbildung. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die jüngsten Änderungen des deutschen Namensrechts, die am 1. Mai 2025 in Kraft getreten sind. Als Referenten traten Fachleute des Berufsverbands der Standesbeamten in Westfalen-Lippe auf.
Die Fortbildung fand in der Feuerwehr- und Rettungswache Ibbenbüren statt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Bürgeramts der Stadt, eröffneten die Veranstaltung. Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Landesverbands der Standesbeamten, leiteten die Diskussionen.
Das überarbeitete Namensrecht ermöglicht es Ehepaaren nun, Doppelnamen für sich und ihre Kinder anzunehmen. Zudem wurden die Möglichkeiten für Namensänderungen in Stieffamilien und nach Scheidungen erweitert. Erwachsene können außerdem einmalig eine Neufestlegung ihres Geburtsnamens beantragen.
Die Teilnehmer setzten sich mit praktischen Fragen auseinander, die sich aus den Reformen ergeben – etwa, wie die neuen Regelungen im Arbeitsalltag umzusetzen sind. Ein weiteres zentrales Thema war das Selbstbestimmungsgesetz. Zwar liegen noch keine bundesweiten Statistiken vor, doch die Standesämter in Hamburg verzeichnen seit Mai einen Anstieg der Anträge auf Doppelnamen sowie Anpassungen in Patchworkfamilien.
Die Fortbildung vermittelte den Standesbeamten aktualisierte Handlungsanweisungen zu den neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Ziel der Reformen ist es, Familien mehr Flexibilität bei der Wahl und Änderung von Namen zu geben. Die Standesämter im Kreis bereiten sich nun darauf vor, die neuen Regelungen in ihre Abläufe zu integrieren.






